________________________________________________________________________________ Berechtigte Ruhestellung bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen? Materialordner: https://igel-muc.de/pdf/arbeitshilfen/SGB-V-VVG/ Präfix Akronyme: GKV = GESETZLICHE Krankenversicherung PKV = PRIVATE Krankenversicherung A) Allgemeines Problem GKV/PKV Beitragsschulden-Fälle: 1. Bestehen Beitragsschulden, kann die GKV die KV RUHESTELLEN, d.h. bei Arm ab wird die Blutung gestillt, der Arm aber nicht wieder angenäht. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html 2. Dafür unabhängig von ihren Beitragsschulden geschützt sind nur Leute mit Bezug von Hartz-IV (SGB II) ODER Sozialhilfe (SGB XII, 3. u. 4. Kap.). Rechtsgrundlagen: GKV: § 16 i.V.m. 256 a SGB V PKV: Ruhestellung § 193 Abs. 6 S. 5 VVG Kündigung § 206 Abs. 1 VVG Zudem hat die GKV bei Sozialleistungsbezug die Beitragsschulden zu ermäßigen und die Säumniszuschläge (s.u. Ziff 3) zu erlassen: Rechtsgrundlage: § 256 a SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__256a.html Für alle anderen gilt: sie bleiben bis zur Rückzahlung der bestehenden Beitragsschulden ruhegestellt, was die Versicherungsleistungen angeht (nur Notfallversorgung). 3. Bei NICHT Sozialleistungsbeziehenden prüfen a) Verjährung: § 25 Abs. 1 SGB IV (¡VIER!): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__25.html b) KK-Schulden bestehen oft nur zu einem kleinen Teil aus Beitragsschulden, zu einem wesentlich grösseren aus sog. Säumniszuschlägen (krasser Zinseszins). Die sind aber für die Ruhestellung nicht erheblich, d.h. sind die Beitragsschulden unter zwei Monaten, muss die KK wieder leisten. 4. Details insbesondere zur NEUREGELUNG Dezember 2018 liefert Claudia Mehlhorn, Dipl. Verwaltungswirtin (FH) und Dozentin für den Bereich "Krankenversicherung für Bearbeiter/innen SGB II, VII, XII: https://igel-muc.de/pdf/arbeitshilfen/SGB-V-VVG/gkv-ruhestellung-beitragsschulden-aktualisierung-2019-mehlhorn.txt oder wie üblich Freunde des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: https://igel-muc.de/pdf/arbeitshilfen/Wissenschaftlicher-Dienst/wd-9-023-15-gkv-ruhestellung-pdf-data.pdf B) Kuchenrezept GKV/PKV Fälle: Für Gesetzliche UND Private: 1. Gleich mit der Bestellung für die/den Betreffende*n eine sog. 'Übersicht der Beitragsschulden, die auch die sämtliche seitdem etwaig entstandenen Säumniszuschläge enthält' anfordern. 2. Daraus ersichtlich: NUR Beitragsschulden zählen -> Betrag ermitteln. 3 a) bei Hartz-IV/Sozialhilfe Beziehenden: Leistungsbescheid in Kopie bei der KK einreichen und Bescheid über das Ende der Ruhestellung anfordern TEXTBAUSTEINE unterscheiden sich gesetzlich und privat (Rechtsgrundlagen): GKV: https://igel-muc.de/pdf/arbeitshilfen/SGB-V-VVG/gkv-ruhestellung-abwehr-muster-textbaustein.txt PKV: https://igel-muc.de/pdf/arbeitshilfen/SGB-V-VVG/pkv-ruhestellung-abwehr-muster-textbaustein.txt 3 b) bei NICHT Hartz-IV/Sozialhilfe Beziehenden in der PKV: Reine Verhandlungssache. Oft lässt sich die PKV darauf ein, bereits nach Teilzahlungen der BEITRAGS-Restschulden (keine Säumniszuschläge) zwischen 10-50% darauf ein, einen Restschuldverzicht zu unterzeichnen (vorher ausdealen!). Liegt dieser vor, besteht kein Rechtsgrund zur Ruhestellung mehr vor. ________________________________________________________________________________