Sehr geehrte Damen und Herren, die Leistungen der privaten Krankenversicherung für [oben näher bezeichneter Versicherungsnehmerin]. [oben näher bezeichneten Versicherungsnehmers], [Versicherungsnummer], wurden durch Sie mit Schriftsatz vom [Datm des Ruhestellungsmitteilung der PKV] ruhend gestellt. Da der private Krankenversicherungsvertrag eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, ist dessen Kündigung ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 VVG). [Bei Bezug von Sozialleistungen:] Da zudem durch die Versicherungsnehmerin zu oben näher bezeichneter Versicherungsnummer Leistungen nach dem [Zweiten bzw. Zwölften] Sozialgesetzbuch bezogen werden und dies dem privaten Krankenversicherer mit anliegendem Leistungsbescheid [des Sozialleistungsträgers vom Datum] nachgewiesen wurde, ist die PKV zudem trotz Beitragsrückstand derzeit nicht zur Ruhestellung der Versicherungsleistungen (§ 193 Abs. 6 S. 5 VVG), noch zur Aufrechnung der beantragten ärztlichen Leistungen und Arzneimittel mit bestehenden Altschulden berechtigt, da dies der Ruhestellung der Versicherungsleistungen gleich käme. Es wird gebeten, die Aufhebung der Ruhestellung bis zum [14 Tage Frist] schriftlich zu bestätigen (Eingangsdatum). Sollte durch die PKV die Ruhestellung aufrecht erhalten oder dennoch eine Aufrechnung künftiger beantragter Leistungen mit den ausstehenden Versicherungsbeiträgen erfolgen, ist dem Unterfertigenden bereits jetzt Prozessvollmacht erteilt worden, hiergegen einstweiligen Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu suchen. Mit freundlichen Grüßen