Ich grübel nun schon seit Tagen an einem Fall, der mich sehr beschäftigt!
Zum Fall (von einem Freund):
Angeblich soll er vor 2 Wochen einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter, per Post, erhalten haben! Der Brief ist aber nie angekommen. Daraufhin folge ein Anhörungsschreiben (vom Jobcenter), warum er sich nicht beworben habe! Das Anhörungsschreiben wurde beantwortet und zurückgesendet.
Es folgte ein Sanktionsbescheid! Gegen diesen Bescheid wurde Widerspruch eingelegt und sich an das SG gwandt.
Nun zu der Frage!
Stellt diese Sanktionierung, aufgrund beamtlicher Willkür, schon einen Straftatbestand dar? Zumal die Existenzgrundlage, ohne den Beweis auf ein Fehlverhalten seitens des Hilfebedürftigen, unterschritten/beschnitten wurde?
Dem Jobcenter oder der Sachbearbeiterin könnte man doch, aufgrund der eigenen Beweispflicht der Zustellung, eine Nötigung oder sogar eine Körperverletzung (durch die Sanktion) unterstellen! Die herbeigeführte Sanktionierung, es geht hier immerhin um 30% des Regelbedarfs, wurde demnach auf „Vermutungen“ ausgesprochen, wobei meiner Meinung nach, ein willkürliches Handeln, gegen den Hilfebedürftigen, aufgezeigt wurde.
Wie sieht ihr den Fall? Ist ein Strafantrag sinnvoll? Wenn ja, gegen die Sachbearbeiterin oder gegen das Jobcenter?
Danke
Zum Fall (von einem Freund):
Angeblich soll er vor 2 Wochen einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter, per Post, erhalten haben! Der Brief ist aber nie angekommen. Daraufhin folge ein Anhörungsschreiben (vom Jobcenter), warum er sich nicht beworben habe! Das Anhörungsschreiben wurde beantwortet und zurückgesendet.
Es folgte ein Sanktionsbescheid! Gegen diesen Bescheid wurde Widerspruch eingelegt und sich an das SG gwandt.
Nun zu der Frage!
Stellt diese Sanktionierung, aufgrund beamtlicher Willkür, schon einen Straftatbestand dar? Zumal die Existenzgrundlage, ohne den Beweis auf ein Fehlverhalten seitens des Hilfebedürftigen, unterschritten/beschnitten wurde?
Dem Jobcenter oder der Sachbearbeiterin könnte man doch, aufgrund der eigenen Beweispflicht der Zustellung, eine Nötigung oder sogar eine Körperverletzung (durch die Sanktion) unterstellen! Die herbeigeführte Sanktionierung, es geht hier immerhin um 30% des Regelbedarfs, wurde demnach auf „Vermutungen“ ausgesprochen, wobei meiner Meinung nach, ein willkürliches Handeln, gegen den Hilfebedürftigen, aufgezeigt wurde.
Wie sieht ihr den Fall? Ist ein Strafantrag sinnvoll? Wenn ja, gegen die Sachbearbeiterin oder gegen das Jobcenter?
Danke