Strafanzeige gegen das Jobcenter sinnvoll?

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Kultweb

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Ich grübel nun schon seit Tagen an einem Fall, der mich sehr beschäftigt!

Zum Fall (von einem Freund):

Angeblich soll er vor 2 Wochen einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter, per Post, erhalten haben! Der Brief ist aber nie angekommen. Daraufhin folge ein Anhörungsschreiben (vom Jobcenter), warum er sich nicht beworben habe! Das Anhörungsschreiben wurde beantwortet und zurückgesendet.

Es folgte ein Sanktionsbescheid! Gegen diesen Bescheid wurde Widerspruch eingelegt und sich an das SG gwandt.

Nun zu der Frage!

Stellt diese Sanktionierung, aufgrund beamtlicher Willkür, schon einen Straftatbestand dar? Zumal die Existenzgrundlage, ohne den Beweis auf ein Fehlverhalten seitens des Hilfebedürftigen, unterschritten/beschnitten wurde?

Dem Jobcenter oder der Sachbearbeiterin könnte man doch, aufgrund der eigenen Beweispflicht der Zustellung, eine Nötigung oder sogar eine Körperverletzung (durch die Sanktion) unterstellen! Die herbeigeführte Sanktionierung, es geht hier immerhin um 30% des Regelbedarfs, wurde demnach auf „Vermutungen“ ausgesprochen, wobei meiner Meinung nach, ein willkürliches Handeln, gegen den Hilfebedürftigen, aufgezeigt wurde.

Wie sieht ihr den Fall? Ist ein Strafantrag sinnvoll? Wenn ja, gegen die Sachbearbeiterin oder gegen das Jobcenter?

Danke :)
 

KristinaMN

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Das ist leider Normal beim JC. Lese andere Beiträge was Du ansJC schreiben solltest und beantrage SOFORT Einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht. Nur SO bekommst Du die volle Leistung.

Bis überhaupt ein Aktenzeichen vergeben ... Monate... Und dann wird es eingestellt wegen Nichtigkeit, JC muss sparsam mit Steuergeldern umgehen oder oder... Es verschafft einen zumindest eine innere Befriedigung - erstmals. Und langfristig die Statistik.

Wer hätte mit einer Strafanzeige bisher gegen das JC Erfolg und kann was positives berichten?
 
S

silka

Gast
Ich grübel nun schon seit Tagen an einem Fall, der mich sehr beschäftigt!
Ich denke, es ist kein Straftatbestand.
Was soll jetzt das SG tun?
Erst müßt ihr den Widerspruchsbescheid abwarten und wenn der ablehnend ist, dann kann beim SG geklagt werden.
Was habt ihr dem SG jetzt schon geschrieben?

Es ist sicher auch von Belang, wie die Anhörung/Stellungnahme formuliert war.
Wenn ein Brief nicht ankommt, ist iaR der Absender in der Beweisnot. Das ist richtig.
Der muß beweisen, daß der Brief zugestellt wurde.

Wenn du zum Grübeln noch --guggl-- zu Hilfe nimmst, findest du viele Gerichtsentscheidungen zu genau diesem Sachverhalt.
"Post vom JC kommt nicht an".
 
S

silka

Gast
und beantrage SOFORT Einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht. Nur SO bekommst Du die volle Leistung.
Ich denke, das wird hier nicht so sein.
Ich lese den Beitrag so, daß Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid eingelegt wurde und man sich (womit auch immer) ans SG gewandt hat.
Eine Sanktion bringt 30% des maßg. RB.
Eine Eilkage (Einstweiliger RS) wird m.E. hier ohne Erfolg (also mit Ablehnung) enden.
Es gibt wahrscheinlich keinen Anordnungsanspruch und auch keinen Anordnungsgrund.

Es könnte doch durchaus sein, daß der Widerspruch positiv beschieden wird---die Sanktion also zurückgenommen wird.
Kommt halt drauf an.
Dann hätte sich sowohl der Antrag auf EA als auch die Idee mit der Strafanzeige erübrigt.
 
E

ExitUser

Gast
Strafanzeige wäre Unsinn!

Ein Mensch macht Fehler, SBs sind auch Menschen.

Nur Vorsatz wäre strafrechtlich verfolgbar. Den Beweis kann aber keiner vollbringen.

Leider!
 

Roter Bock

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Die Strafanzeige wird hier nicht sinnvoll sein. Die Willkür des SB müsste man beweisen, das ist unterstellt - aber so einfach nicht beweisbar.

Genauso wenig sinnvoll ist der Rat keinen einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, weil ein Widerspruchsverfahren läuft. So einen Blödsinn habe ich selten gelesen!

In der Praxis schließt das SG sich mit dem JC kurz, bevor über den ER entschieden wird. Daraufhin wird oft eine "Lösung" gefunden um es nicht zum Prozess kommen zu lassen. Stellt der Richter dem JC die einfache Frage, wie der Zugang des VV durch das JC nachgewiesen werden kann - könnte die Diskussion schon zu Ende sein. Zu Gunsten des Betroffenen.

Niemand muss einen Widerspruchsbescheid abwarten - auch das ist Schwachsinn. Einstweiligen Rechtsschutz auf jeden Fall beantragen. In der jeweiligen Situation kann ein Abzug von 30 % existenzgefährdend sein. (z. B. keine Rücklagen - Kinder im Haushalt die zu versorgen sind) was die Eilbedürftigkeit der Sache betont.

Silka - bevor Du solche Ratschläge gibts, überlass es bitte einfach dem Gericht zu entscheiden. Widerspruch und ER wäre das Mittel der Wahl.

Wenn kein Guthaben mehr vorhanden ist und eine entsprechende Situation in diesem Sinne vorliegt ist der ER sinnvoll. Du brauchst dem Gericht nicht im vorauseilenden Gehorsam die Arbeit abzunehmen.

Roter Bock
 
S

silka

Gast
Silka - bevor Du solche Ratschläge gibts, überlass es bitte einfach dem Gericht zu entscheiden. Widerspruch und ER wäre das Mittel der Wahl.
Wenn kein Guthaben mehr vorhanden ist und eine entsprechende Situation in diesem Sinne vorliegt ist der ER sinnvoll. Du brauchst dem Gericht nicht im vorauseilenden Gehorsam die Arbeit abzunehmen.
Roter Bock
Wie kommst du darauf?
Ich habe hier zu einer Frage eines Users nur meine persönliche Ansicht geschrieben, weiter nichts.
Andere haben das auch getan.
Selbstverständlich bleibt es dem Fragesteller unbenommen, sich für dies oder das zu entscheiden.
Wüßte er schon, was zu tun ist, hätte er sicher nicht gefragt.
Da ich nicht lesen kann, welches Schonvermögen er noch hat oder ob es (nur) eine 30er Sanktion ist, habe ich aus meiner Erfahrung heraus geantwortet.
Eine 30%-Sanktion ist leider meist kein Anlaß, eine EA durchzukriegen. Die Begründung lautet sehr oft fast identisch:
30%-Sanktionen unterschreiten das Ex-Minimum für 3 Monate nicht verfassungswidrig hoch oder lange.
Ein Guthaben/Schonvermögen ist auch nicht immer ein Kriterium.

Keineswegs nehme ich einem Gericht irgendeine Arbeit ab.

Widerspruch ist doch bereits eingelegt.
Hast du Probleme?Mit mir?
Schade.

Es wäre aber hilfreich für Hilfestellungen (von wem auch immer), wenn der TE hier mal Fragen beantwortet.
Mich würde zB. interessieren, womit man sich ans SG gewandt hat.
Dann wüßte man mehr über den bisherigen Verlauf.
Kommt vielleicht noch.
 
S

silka

Gast
(z. B. keine Rücklagen - Kinder im Haushalt die zu versorgen sind) was die Eilbedürftigkeit der Sache betont.

Wenn eine 30%-Sanktion verhängt wird und Kinder im Haushalt zu versorgen sind, dann ist es regelmäßig zum Glück so, daß der LB sanktioniert wird, dem man die Pflichtverletzung anlastet.
Kinder im Haushalt erhalten weiterhin die Leistung wie vorher.Oder sowieso Kindergeld, Unterhalt, evtl. nichts vom JC.
Wieso wäre das dann ein Grund für Eilbedürftigkeit?
Lediglich dem betroffenen LB fehlen dann die 30%.

Es geht hier nicht um jeweilige Situationen, es geht um die geschilderte Situation des TE.
Natürlich gibt es noch 1001 andere Situationen, keine Frage.
 

Kleeblatt

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Der Abzug von 30 % von dem
EXISTENZ - MINIMUM
bedeutet WAS genau ?

Man kann eben NICHT mehr EXISTIEREN !
In Gefahr sind dadurch:
Ernährung
Bewerbungsmöglichkeiten
Terminwahrnehmungen
Medikamentenzuzahlungen
Fahrkosten z.B. zum Arzt
ect.pp.

DIESE Ausfälle können vom Betroffenen auch NICHT anderweitig kompensiert werden.
3 Monat lang miserable Ernährung führen zu Erkrankungen = Körperverletzung (vor allem bei krankheitsbedingter Spezialkost)
3 Monate lang keine Bewerbungen (Vorauszahlungen) führen zu weiteren Sanktionen und damit ...
3 Monate lang keine Termine mangels Fahrgeld führen zu weiteren Sanktionen ...
3 Monate lang keine Medis führen entweder zur Verstärkung der Krankheit (=Körperverletzung) oder dem Tode (=Totschlag durch Unterlassen).
3 Monate lang keinerlei Arztbesuche führen ... s.o.

SO !
JETZT sage mir doch bitte noch einmal jemand hier man könne und MÜSSE solche o.g. Dinge mal eben so wegstecken und demütig hinnehmen, da sich Klagen gegen solche gefährlichen Unterschreitungen des Existenzminimums "nicht lohnen" würden.

Gut, - wenn Derjenige spendable Eltern, Geschwister oder Freunde hat und es anderweitig kompensieren kann.
Wenn Derjenige keinerlei Arzttermine noch Arzneimittel benötigt und (da weder chronisch noch plötzlich) krank ist.
...

Ich habe das hier bereits mehrfach gesagt, - bitte durchdenkt genau was ihr schreibt. Geht nicht ständig von EURER ! eventuell komfortablen Situation aus, sondern bedenkt das die Meisten eben niemanden haben der ihnen - wie auch immer - finanziell und / oder materiell zur Seite steht.
Und nicht alle sind knackig gesund.

Manches Mal glaube ich das so Einige jeden Monat saftig von Anderen auf diverse Arten noch zuesteckt bekommen, denn ansonsten käme es schlichtweg nicht zu einigen Äußerungen.
 

Roter Bock

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Ich habe das Problem mit Dir, das Du tendenziell so antwortest wie es JC Mitarbeiter gerne sehen, was darauf abzielt eventuelle "Gegenwehr" zu zerstreuen.

Und was soll der blöde Spruch das nur der LB sanktioniert wird? Praktisch bedeutet dies "Sippenhaftung" für alle BG-Mitglieder von der Oma bis zum Säugling.

30 % ist unterhalb des Existenzminimums auch wenn man es durch die Anzahl der Personen einer BG teilt.

Roter Bock
 

MacWombel1957

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Der Abzug von 30 % von dem
EXISTENZ - MINIMUM
bedeutet WAS genau ?

Man kann eben NICHT mehr EXISTIEREN !
In Gefahr sind dadurch:
Ernährung
Bewerbungsmöglichkeiten
Terminwahrnehmungen
Medikamentenzuzahlungen
Fahrkosten z.B. zum Arzt
ect.pp.

DIESE Ausfälle können vom Betroffenen auch NICHT anderweitig kompensiert werden.
3 Monat lang miserable Ernährung führen zu Erkrankungen = Körperverletzung (vor allem bei krankheitsbedingter Spezialkost)
3 Monate lang keine Bewerbungen (Vorauszahlungen) führen zu weiteren Sanktionen und damit ...
3 Monate lang keine Termine mangels Fahrgeld führen zu weiteren Sanktionen ...
3 Monate lang keine Medis führen entweder zur Verstärkung der Krankheit (=Körperverletzung) oder dem Tode (=Totschlag durch Unterlassen).
3 Monate lang keinerlei Arztbesuche führen ... s.o.

SO !
JETZT sage mir doch bitte noch einmal jemand hier man könne und MÜSSE solche o.g. Dinge mal eben so wegstecken und demütig hinnehmen, da sich Klagen gegen solche gefährlichen Unterschreitungen des Existenzminimums "nicht lohnen" würden.

Gut, - wenn Derjenige spendable Eltern, Geschwister oder Freunde hat und es anderweitig kompensieren kann.
Wenn Derjenige keinerlei Arzttermine noch Arzneimittel benötigt und (da weder chronisch noch plötzlich) krank ist.
...

Ich habe das hier bereits mehrfach gesagt, - bitte durchdenkt genau was ihr schreibt. Geht nicht ständig von EURER ! eventuell komfortablen Situation aus, sondern bedenkt das die Meisten eben niemanden haben der ihnen - wie auch immer - finanziell und / oder materiell zur Seite steht.
Und nicht alle sind knackig gesund.

Manches Mal glaube ich das so Einige jeden Monat saftig von Anderen auf diverse Arten noch zuesteckt bekommen, denn ansonsten käme es schlichtweg nicht zu einigen Äußerungen.


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Muzel

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Naja, bei einen EA gegen einen aufschiebende Wirkung muss nur der VA rechtswidrig zu sein, nicht mehr und auch nicht weniger, denn der Staat hat keine Interesse an einem rechtswidrigen VA die aufschiebende Wirkung zu gestatten.
 
S

silka

Gast
Ich habe das Problem mit Dir, das Du tendenziell so antwortest wie es JC Mitarbeiter gerne sehen, was darauf abzielt eventuelle "Gegenwehr" zu zerstreuen.
Das ist einfach nur falsch.
Ich haue bloß nicht immer automatisch gleich mit der Gegenwehrkeule und größter Munition.
Ob JC-Mitarbeiter gerne lesen, was ich schreibe, möchte ich mal stark bezweifeln. Ich schreibe immer FÜR Betroffene und zwar so, wie ich meine, daß sie ihr Problem gelöst bekommen.
Ob das gelingt, weiß ich oft nicht. Dazu gibts leider zu wenig feedback.
Dir geht es da nicht anders. Du weißt ebensowenig, ob dein Rat hilfreich ist und in diesem einen Falle zum Ziel führt(e).
Insofern ist es hier gut geregelt, daß sich der Fragesteller selbst entscheiden kann und muß, welchem Rat er mehr glaubt und Erfolg sieht.
Also laß doch bitte diese blöde Anmache.

Und was soll der blöde Spruch das nur der LB sanktioniert wird? Praktisch bedeutet dies "Sippenhaftung" für alle BG-Mitglieder von der Oma bis zum Säugling.
Auch das ist nur falsch. Das ist schon rein mathematisch nicht so.
Ein LB, der eine 30%-Sanktion bekommt und in einer BG mit zb. Frau und 2 Kindern ausschließlich von Alg2/Sozialgeld lebt, dem fehlen für 3 Monate je 30% seines maßg. RB. Das sind 103,50 pro Monat. Dann 3 Monate lang.
Seine Frau und seine beiden Kinder bekommen nach wie vor jeden Monat die ungekürzte Leistung.
Mit deinen Worten: Die *ganze Sippe* (ich sage: die gesamte BG) muß demzufolge im Monat auf 103,50 verzichten.
FALLS der Sanktionierte seine Pflicht nicht noch nachholt...und deshalb die Sanktion rückwirkend aufgehoben wird
So. Und ich behaupte, daß das zwar weh tut, daß es aber ganz offensichtlich nicht die Existenz einer BG bedroht oder gar vernichtet o.s.ä.
Auch während 3 Monaten passiert das nicht.
30 % ist unterhalb des Existenzminimums auch wenn man es durch die Anzahl der Personen einer BG teilt.
Die von mir genannte 4er BG hat dann aber eben nicht 30% weniger Alg2/Sozialgeld im Monat. Das ist falsch.
Sind die Kinder in dieser beispielhaften BG jünger als 6, dann bleibt für die gesamte BG ein maßg. Regelbedarf von 1.035,- anstatt 1138,-.
=345 x 2---+224 x 2 =1.138,- maßgebender RB.
Vielleicht rechnest du jetzt aus, auf wieviel % diese BG verzichten muß?

Einkommen wie Kindergeld würde natürlich wie sonst auch auf den Bedarf angerechnet. Das wird ja auch weiterhin voll gezahlt.
Oder wie rechnest du das hin??

Bisher haben die meisten Gerichte entschieden, daß das Ex-minimum eben nicht absolut bei X,-€ liegt und deswegen niemals unterschritten werden dürfte.
Das absolute Ex-Minimum liegt ganz woanders.
Hier gehts aber nicht um das Absolute.
Sondern um das sozio-kulturelle Existenzminimum---stimmts?
 
S

silka

Gast
Der Abzug von 30 % von dem
EXISTENZ - MINIMUM
bedeutet WAS genau ?
Man kann eben NICHT mehr EXISTIEREN !

Das ist falsch.
Bitte informiere dich über den Unterschied zwischen sozio-kulturellem und absolutem Ex-Minimum.

Ganz kurz:
Man kann durchaus mal 3 Monate auf den Kauf von Artikeln der Bekleidung/Schuhe/Kosmetik/Körperpflege/Freizeit/Unterhaltung
verzichten.
Um Wichtiges (was du als wichtig aufgezählt hast) zu gewährleisten.
 

Roter Bock

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@silka

Wenn eine ganze BG vom Existenzminimum lebt, ist die Kürzung bei einem BG Mitglied eine Kürzung unter das Existenzminimum für die gesamte BG. in brauner Vergangenheit nannte man das Sippenhaft! Ich habe nie gesagt das es für die BG 30% sind.

Du erzählst also Schwachsinn!

Es liegt mir fern Dich anzumachen - so hübsch bist Du nicht. Aber ich werde mir von Dir nicht die Schreibe verbieten lassen. Wenn ich dafür die "Keule" rausholen musst, weil Du tendenziellen Mist verzapfst tue ich das einfach.

Wenn Du ein ernsthaftes Problem mit mir hast dann gehe zu Deinen Anwalt.

Roter Bock

P.S. Wenn Du gerne stinkst kannst Du gerne 3 Monate auf Körperpflegemittel verzichten, die Kinder auf Socken laufen lassen oder sonst was.
 

obi68

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Unterschied zwischen sozio-kulturellem und absolutem Ex-Minimum.

Aus meiner Sicht ist das völlig irrelevant, weil bei beiden Formen das Wörtchen "Existenzminimum" am Ende steht.

Und ein Minimum zu kürzen ist eigentlich nicht möglich. Nun haben wir ja schon gelernt, daß die Adam Rieses vom JC das scheinbar doch können.
Ein Existenzminimum zu kürzen, bedeutet jedoch, einem Menschen das Recht auf seine Existenz abzusprechen.
Und ungeachtet der Gründe, aufgrund derer das erfolgt, darf man das guten Gewissens als faschistisch bezeichnen.
 
S

silka

Gast
@silka
Wenn eine ganze BG vom Existenzminimum lebt, ist die Kürzung bei einem BG Mitglied eine Kürzung unter das Existenzminimum für die gesamte BG. in brauner Vergangenheit nannte man das Sippenhaft! Ich habe nie gesagt das es für die BG 30% sind.
Du erzählst also Schwachsinn!
Es liegt mir fern Dich anzumachen - so hübsch bist Du nicht. Aber ich werde mir von Dir nicht die Schreibe verbieten lassen. Wenn ich dafür die "Keule" rausholen musst, weil Du tendenziellen Mist verzapfst tue ich das einfach.
Wenn Du ein ernsthaftes Problem mit mir hast dann gehe zu Deinen Anwalt.
Roter Bock
P.S. Wenn Du gerne stinkst kannst Du gerne 3 Monate auf Körperpflegemittel verzichten, die Kinder auf Socken laufen lassen oder sonst was.
Antwort:
1. Ich verbiete dir nichts.
2.Ich verbitte mir blöde Anmache.
3.Ich brauch nicht zum Anwalt deswegen.
4. Wenn du eine Sanktion eines BG-Mitglieds Sippenhaft nennst, dann nenne ich mein Argument dagegen.
5. Das absolute Existenzminimum ist betragsmäßig unbekannt. deshalb kann es nicht mit % sanktioniert werden.
6. das sozio-kulturelle EM ist zahlenmäßig bekannt und per RBEG geregelt. Es sieht die Möglichkeit für Sanktionen auch vor. Deswegen eben sind Sanktionen nicht verfassungswidrig.
Es kann aber durchaus sein, daß eine oder mehrere Sanktionen rechtswidrig verhängt werden. Dagegen soll man sich unbedingt wehren. !!Unbedingt mit allen rechtlichen Mitteln!
zum P.S.
7. Die beispielhafte 4er BG bekommt monatlich die in Abtlg. 12 verankerte Summe für Körperpflege in Höhe von ca. 38,- . Da muß auch mit einer 30%-Sanktion wahrlich niemand stinken.
8. Die beispielhafte 4er BG bekommt monatlich die in Abtlg.03 verankerte Summe für Bekleidung und Schuhe in Höhe von ca. 118,-. Da muß auch mit Sanktion wahrlich niemand seine Kinder auf Socken laufen lassen.
Auch sonstwas nicht.
9. Nirgends ist verankert, daß ein LB centgenau diese Summen für die statistisch ermittelten Bedarfe ausgeben müsse. Stimmts?

Wenn das hier ein Geringverdiener mit Familie ohne Hartz-4-Leistung liest, fragt der sich, was er falsch macht.
Wetten?

Ich würde nun gern zur Sache kommen:
Das ist m.E. der Unterschied zwischen Existenzminimum absolut und soziokulturell.
Wenn ich die Urteile des BVerfG richtig las, ging es stets um das sozio-kulturelle EM.

Aus meiner Sicht ist das völlig irrelevant, weil bei beiden Formen das Wörtchen "Existenzminimum" am Ende steht.
Ja, aus deiner Sicht.
Aber nicht aus der Sicht der Bundesverfassungsrichter.
Die sehen eben gerade nicht nur das Wort Existenzminimum.
Es wird nun mal unterschieden. Ich kann nichts dafür, ich versuch es nur darzustellen.
Wenns so einfach wäre, wie du es siehst, dann gäbs diese ganze ewige jahrelange Diskussion nicht, dann gäbs gar keine solchen Sanktionen. Weil es nämlich nicht erlaubt wäre, die Summe X durch irgendetwas zu unterschreiten.
Was aber wäre dann das Mittel der *Strafe*? Oder gäbs gar keine Strafe mehr, nur noch jeden Monat das komplette Alg2?
Keine Mitwirkungspflichten mehr? Oder keine Konsequenz bei Verstößen mehr?
Was denn dann überhaupt noch?

Ich fürchte, so einfach isses nun doch wieder nicht.

Ich könnte z. b. nicht 3 Monate auf Seife und Shampoo verzichten.
Ich auch nicht.
Wieviel Geld brauchst du pro Monat für Nötiges wie Shampoo und Seife?
Ich schätze mal für mich, obwohl mein persönlicher Bedarf wahrscheinlich von deinem abweicht:
Shampoo: ca. 6,- pro monat
Seife: 2,- pro Monat.

Bei 30%iger Sanktion (es ging eigentlich um *Sippenhaft*, also eine > 1-BG)
müßte ich auf 8,- für Körperpflege verzichten.
Das kann ich realisieren, ohne zu stinken;-)
Aber ich muß das nicht, weil ich Sanktionen vermeide.
Ganz einfach.
 
Status

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