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Zeitplan Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II | 08. February 2015 |
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Genau ein halbes Jahr ist es nun her, als die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II (AG Rechtsvereinfachung im SGB II) der ASMK mit Umlaufbeschluss vom 8. August 2014 ihren Abschlussbericht präsentierte. Laut ASMK war das Ziel der AG stets, Änderungsbedarfe im SGB II zu identifizieren, durch deren Umsetzung Bescheide transparenter und verständlicher gestaltet, die Verwaltungsabläufe optimiert und insgesamt die Verwaltung und die Sozialgerichte entlastet werden würden.
Dabei tagte die Arbeitsgruppe stets geheim. Weder Trägern der Erwerbslosenhilfe und noch nicht einmal den Mitgliedern des Bundestages wurde der Informationszugang zu der "teils grundgerechtswidrigen Giftliste" der sogenannten Bund-Länder-Arbeitsgruppe gewährt (siehe IGEL-Nachrichten vom 6. Juli 2014). Geplant war, die geheimen Vorschläge der ASMK am 5. November 2014 im Bundestag und am 19. Dezember 2014 im Bundesrat zu behandeln. Nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom 5. November 2014 wurde dieser Gesetzentwurf jedoch noch nicht einmal für die Tagesordnung des Kabinetts angemeldet. Dies bestätigt eine kleinen Anfrage der Fraktion 'Die Linke' im Deutschen Bundestag vom 24. November 2014 (BT-DrS 18/3289).
Indes hält die Bundesregierung den in Entstehung befindlichen Gesetzentwurf nach wie vor unter Verschluss. Sie scheint den Entscheidungsprozess noch immer nicht abgeschlossen zu haben, welche der 30 von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einstimmig beschlossenen Rechtsänderungsvorschläge in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollen. Auf die Frage, welche einzelnen Vorschläge strittig sind, antwortet die Bundesregierung am 10. Dezember 2014 (BT-DrS 18/3289) auf die kleine Anfrage wörtlich: 'Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, Auskünfte über noch nicht abgeschlossene interne Willensbildungsprozesse zu erteilen. Nach Abschluss der internen Abstimmungen wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen.' Juristisch gesehen mag sich die Bundesregierung damit auf der sicheren Seite wähnen. Ob aber die von ihr aufrecht erhaltene Intransparenz das politisch geschickteste Mittel war, werden erst die Proteste gegen die sogenannten 'Rechtsvereinfachungen' zeigen.