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to top Sozialreferat lehnt Einrichtung von Ombudstellen ab.
18. June 2015

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Einer durch die Sozialreferentin Brigitte Maier unterzeichneten Beschlussvorlage vom 18. Juni 2015 zu Folge wird die zusätzliche Einrichtung einer Ombudstelle von den Akteuren in den Sozialbürgerhäusern als nicht erforderlich angesehen. Sie beantragte daher, die Forderung der Grünen/Rosa Liste nach einer unabhängigen und unparteilichen Beschwerdestelle zu Fragen des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und der Grundsicherung abzulehnen (Antrag vom 26. September 2014 - Antrag Nr. 14-20 / A 00268).

Die Schaffung einer schlichtenden Stelle, die im Streitfall zwischen hilfebürftigen Bürger_innen und dem Jobcenter München in Angelegenheiten vermittelt, bei denen es häufig um die Existenzsicherung von Arbeitslosen und älteren wie schwerbehinderten Menschen geht, scheint in den Augen des Sozialreferates obsolet. Die vorhandenen Strukturen und Verfahrensabläufe in den Sozialbürgerhäusern seien ausreichend, um den meisten Kundenanliegen zeitnah und lösungsorientiert begegnen zu können.

Diese Argumentation mag jedenfalls für solche Fälle gelten, in denen sich von der Sachbearbeitung genug Zeit genommen werden kann, um den Hilfebedürftigen die Bescheide und oft auch zunächst ungerecht wirkenden Entscheidungen des Jobcenters ausführlich zu erläutern. Die Realität zeigt aber´viel häufiger, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter schon aufgrund ihrer hohen Fallzahlen von bis zu 180 zu Betreuenden zwangsläufig in eine Verwaltungspraxis verfallen, die von ausschließlich schriftlicher Kommunikation, juristischen und schwer verständlichen Textbausteinen und Unverständnis für jeden zeitlichen Mehraufwand geprägt ist. So werden dann auch mal sämtliche Leistungen einer fünfkopfigen Familie eingestellt, ohne vorher persönlich mit der Bedarfsgemeinschaft über mögliche Gründe für eine Weitergewährung gesprochen zu haben. Das wiederum führt bei manchen Hilfebedürftigen zu einer Grundhaltung 'der Behörde' gegenüber, die von Angst, Resignation, oder in Einzelfällen auch von Aggression geprägt ist.

Eine Ombudstelle könnte schon aufgrund ihrer unabhängig beratenden Funktion Bescheide nicht nur prüfen, sondern dem ratsuchenden Hilbedürftigen diese auch eingehend und detailliert erläutern. Bei dem hohen Anteil von rechtmäßigen Bescheiden des Jobcenters München würden damit viele Widerspruchs- und auch Klageverfahren bereits im Vorfeld vermieden werden. Hingegen würde bei dem vergleichsweise geringen Anteil an rechtswidrigen Bescheiden eine durch die Ombudstelle beantragte amtsinterne Prüfung (§ 44 SGB X) die Qualität und Rechtssicherheit der Entscheidungen des Jobcenters München weiterhin verbessern.

Zu Bedenken ist aber die Integration von Ombudstellen in jedes einzelne Sozialbürgerhaus. Bereits durch die Ortsnähe, wie durch die dadurch entstehende Verwaltungshierarchie innerhalb der Aussenstellenleitung, wäre die Unabhängigeit und Unparteilichkeit einer solchen Beschwerdestelle in Frage gestellt. Im Sinne der Aufsichtsfunktion des Stadrates gegenüber der städtischen Verwaltung würde sich die Integration einer Ombudstelle vielmehr innerhalb des Rathauses anbieten. Auch aus personellen Erwägungen würde das die Zusammenfassung und Zuständigkeit für sämtliche Sozialbürgerhäuser der LHM an einem zentralen Ort und so auch die zentrale Erfassung der Beschwerden ermöglichen. Wegen der besonderen prekären Aufgabenstellung der zentralen Wohnunglosenhilfe und der damit verbundenen gemeinsamen Zuständigkeit von Jobcenter und Amt für Wohnen und Migration, wird auch die Schaffung einer zweiten, innerhalb der ZEW angesiedelten Ombudstelle angeregt.

Durch einen Änderungsantrag der SPD/CSU wurde Sozialreferentin Maier nunmehr beauftragt, dem Stadrat ein schlüssiges Konzept für ein Beschwerdemanagement (SGB II, SGB XII) vorzulegen.

"Beschluss des Sozialausschusses vom 18. Juni 2015