,meins, deins, das sind doch bürgerliche kategorien.´ josef ackermann

bürgergeld & weltschmerz: nachrichten [igel münchen]

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to top  Ist die Menschenwürde vom Wohlverhalten abhängig?
29. August 2018


Speichern: [mp4 - 32.1 MB] -- Sparte: Videocast - UID: 20180829

.A. Wittich und S. Bode, ARD, "Plusminus", 07:00 Min:

Wer Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) erhält, muss mit Leistungskürzungen [Sanktionen] rechnen, wenn er sich nicht wohl verhält. Was in Augen der Behörde oft "rechtsmissbräuchlich" als Pflichtverletzung verstanden wird, entspringt aber bisweilen obskuren Allmachtsphantasien der Sachbearbeitung.

Klaus Brieger ist krankheitsbedingt auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen. Ein Mini-Job reicht für seinen Lebensunterhalt nicht aus. Deshalb muss er regelmäßig Termine beim Jobcenter Märkischer Kreis wahrnehmen - genauer gesagt müsste er. Weil diese Termine jedes Mal frühmorgens in seine Arbeitszeit als Schulbusfahrer fallen, bittet er um eine Einbestellung zu einer anderen Uhrzeit. Statt diesem Anliegen zu entsprechen, wird der sog. Jobcenter-"Kunde" mit mehrmaligen Leistungskürzungen bestraft, bis hin zum Verlust der Krankenversicherung und der Wohnungsmiete. In der Folge kündigt der Vermieter von Klaus Brieger dessen Mietwohnung.

Nur ein Fall unter tausenden bundesweit jährlich Sanktionierten. Das Sozialgericht Gotha will deshalb vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob Hartz-IV überhaupt gekürzt werden werden darf, wenn die Leistung das Existenzminimum sichern soll und bereits nach früheren richtungsweisenden Entscheidungen des BVerfG dem „Grunde nach unverfügbar“ ist? [Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09]