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to top Arbeitshilfe zu Kostensenkungsaufforderungen
08. February 2024

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Kostensenkungsaufforderungen – Was tun? Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ hat eine Arbeitshilfe für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) und für Beratende im Bereich der Existenzsicherung entwickelt.

"Am 1. Januar 2024 ist für viele nach dem SGB II und SGB XII leistungsberechtigte Menschen die sogenannte Karenzzeit in Bezug auf die Kosten der Unterkunft ausgelaufen. Die Karenzzeit ist ein Zeitraum – in der Regel das erste Jahr im Bezug von Leistungen –, in dem die Unterkunftskosten, d.h. die Miete oder die laufenden Kosten für ein Eigenheim, vom Jobcenter oder Sozialamt in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. Nach Ablauf dieser Schonfrist können die Behörden verlangen, dass „unangemessen hohe“ Wohn- bzw. Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe, die sogenannte Mietobergrenze, abgesenkt werden. Dieser Vorgang nennt sich Kostensenkungsverfahren."

Eine Arbeitshilfe des Bündnisses ‚AufRecht bestehen‘ für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) und für Beratende im Bereich der Existenzsicherung:

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Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld und vielen weiteren örtlichen Bündnissen und Initiativen.