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Verfassungsgericht: Regelleistungen nicht verfassungsgemäß | 09. February 2010 |
Speichern: [mp3 - 6.9 MB] -- Medien: Audiocast - UID: 20100209-01
Selten zuvor hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe zur Berechnung und Höhe der Hartz-IV und Sozialhilfe Regelsätze so unmißverständlich geäussert. Niemals zuvor wurde ein Urteil des Bundesverfassunsgerichts so falsch und gezielt ablenkend interpretiert, wie durch die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen.
Um jedwedes Missvertändnis über den Kern und die Aussagen des Urteils noch einmal auszuräumen, hier der Tonmitschnitt der Pressekonferenz des Bundesverfassungsgerichtes zum Urteil vom 9. Februar 2010 [1 BvL 1/09], der mit den Worten beginnt: 'Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes 2 für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Die einschlägigen Regelungen des sogenannten Hartz-IV Gesetzes sind daher verfassungswidrig.' Siehe auch: Pressemitteilung Nr. 5/2010 des BVerfG vom 9. Februar 2010.