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BVerfG kündigt Entscheidung zu Sanktionsparagraphen SGB II an | 01. October 2019 |
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Das Bundesverfassungsgericht kündigt in seiner Pressemitteilung Nr. 61 die Urteileverkündung in Sachen "Sanktionen im SGB II" am 5. November 2019 an.
Zugespitzt formuliert geht es also auch um die Frage: "Was kostet die Menschenwürde?"
Rund 36 Milliarden Euro jährlich sieht der Bundeshaushalt für Arbeitslosengeld-II-Leistungen im Zeitraum 2017 bis 2019 vor - eine beträchtliche Summe, die die Bundesrepublik einplant, so Marcel Schneider in der «legal tribune online» am 23. Mai 2019. Angesichts jährlicher Militärausgaben des Bundestagshaushaltes in Höhe von derzeit 42,9 Mrd. EUR und einem Anteil von 12 % des Gesamthaushaltes klingt diese Summe aber gleich weit weniger dramatisch. Auch im Vergleich zum Ressorthaushalt für "Arbeit und Soziales" von jährlich 144,2 Mrd. EUR im Jahr 2018 könnte man meinen, dass der Preis zur Erhaltung der Menschenwürde keineswegs zu hoch gegriffen sei.
Ein Grossteil der Mitglieder des Bundestages sehen das naturgemäß anders: Schon vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe scheiterten Linke und Grüne immer wieder erneut mit Anträgen gegen die Hartz-IV-Sanktionen bereits im Ausschuss für Arbeit und Soziales, zuletzt am 4. Juni 2018.
Für Dr. Martin Kellner, Richter am Sozialgericht Freiburg im Breisgau, steht aber fest: "Das Verfassungsgericht befindet sich in einem Dilemma." Denn im Jahr 2014 hat es entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz "derzeit noch [Hervorhebung durch den Verfasser] vereinbar" sind (Beschl. v. 23.07.2014 – Az.: 1 BvL 10/12). "Dies spricht dafür, dass ein Unterschreiten des Regelbedarfs unzulässig ist", so Kellner gegenüber LTO. "Nach der herkömmlichen Auffassung ist die Menschenwürde absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich. Wenn das Gericht hieran festhält, muss es zu einem Ergebnis kommen, das dem bedingungslosen Grundeinkommen nahekommt."
Quelle: legal tribune online - Agenturmeldung