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Erreichbarkeit des Jobcenters am Telefon | 13. March 2014 |
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Laut einer Mitteilung des Pressereferates vom heutigen Tag sei aus Sicht der Bundesregierung die telefonische Erreichbarkeit in den Jobcentern gewährleistet. Das schreibt sie in ihrer Antwort [18/735] auf die kleine Anfrage [18/637] von Katja Kipping, Die Linke.
Münchner Obdachlose hingegen würden sich freuen, auch nur einen Mitarbeiter im Callcenter zu erreichen. Denn seit Anfang des Jahres setzt die für Obdachlose zuständige Zentrale Wohnungslosenhilfe des Jobcenters München [ZEW] auf eine zentrale telefonische Vermittlungsstelle, für die die zu den Öffnungszeiten längst überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone zuständig sein sollen.
Ein Obdachloser, der sich zu den Öffnungszeiten telefonisch an das für ihn zuständige Jobcenter wenden will, wird durch einen Anrufbeantworter darauf verwiesen, zu den Öffnungszeiten erneut anzurufen. Diese sinnvolle neue Regelung führt demzufolge wohl aus Sicht der Bundesregierung zu den Einsparungsmöglichkeiten, die die Neuverschuldung des deutschen Staatshaushaltes schön rechnen soll. Denn nur so können obdachlosen Münchner_innen ihnen zustehende Sozialleistungen dauerhaft verweigert werden, was zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Staatshaushaltes zum Nachteil der Sozialausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe beitragen dürfte.
Um dem etwas entgegen zu setzen, weisen wir gerne noch einmal auf die Durchwahlen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus der internen Telefonliste der ZEW sowie weiterer bundesweiter Jobcenter hin, die bislang ansonsten durch das Jobcenter München unveröffentlicht geblieben sind.