bürgergeld & weltschmerz: nachrichten [igel münchen]
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bei nacht & nebel: liebe ministerpräsident*innen & innenminister*innen | 20. June 2024 |
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aus heute mehrfach gegebenen anlass: ard | dlf | bfr | telepolis: cw
nacht & nebel | nuit et brouillard | bpb.de | lernwerkstatt | oberhauseni
Liebe Ministerpräsident:innen und Innenminister*innen,
Während ich zu euch spreche, dringt das Wasser in die Totenkammern; es ist das Wasser der Sümpfe und Ruinen, es ist kalt und trübe – wie unser schlechtes Gedächtnis.
Der Krieg schlummert nur.
Auf den Appellplätzen und rings um die Blocks hat sich wieder das Gras angesiedelt.
Ein verlassenes Dorf – noch unheilschwanger.
Das Krematorium ist außer Gebrauch, die Nazimethoden sind aus der Mode.
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EU-Wahlanalyse I: folgt | 11. June 2024 |
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,Wer sein Kreuz bei der AFD macht, darf sich bewusst sein, dass das einen Haken hat.´ Franz-Josef Strauß
EU-Wahlanalyse 2024: folgt
Solange bringt fefe in seiner EU-Wahlanalyse die erste Lage Einschätzung [1] mit Ausnahme [3] und Abstand [2] allen anderen voran auf den Punkt.
Internationale Reaktionen:
DLF Presseschauen vom 8., 10., 11. und 12. Juni 2024
Sa, 08.06.2024, 12:50 Uhr | DLF Intl. Presseschau:
Mo, 10.06.2024, 12:50 Uhr | DLF Intl. Presseschau:
Di, 11.06.2024, 12:50 Uhr | DLF Intl. Presseschau:
Mi, 12.06.2024, 12:50 Uhr | DLF Intl. Presseschau:
↷ Deutschlandfunk: Presseschauen
,steep steps downhill' | photo: 黄山 | huangshan | JesseW900 | own work
aus dem dpa Ticker: EU-Wahl 2024 | Diagramme
bleibt nur, zu illustrieren und um die messerscharfen analysen
dreier kluger frauen in der ard gestern abend zu ergänzen. suchbild: folgt.
LSVD veröffentlicht Wahlprüfsteine zur EU-wahl | 05. June 2024 |
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Berlin, 15.05.2024 | LSVD+: the artist formerly known as [t.a.f.k.a.] «Lesben und Schwulenverband» «steht schon seit diesem März für «Verband queere Vielfalt»
Bereits Mitte Mai hatte der LSVD+ in seiner Pressemitteilung geschrieben: In weniger als einem Monat, am 9. Juni sind alle EU-Bürger*innen dazu aufgerufen, das neue EU-Parlament zu wählen, was auch die Zusammensetzung der EU-Kommission bestimmt. Dafür hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) an alle Parteien und Gruppen, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, Wahlprüfsteine mit Fragen zu wichtigen queerpolitischen Themen auf EU-Ebene versendet. Die Auswertung der LSVD-Wahlprüfsteine wird heute veröffentlicht. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD:
Wir fordern alle queeren Personen, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, nur solchen Parteien am 9. Juni ihre Stimme zu geben, die sich glaubhaft für die Menschenrechte von LSBTIQ* einsetzen. Denn es wird bereits im Wahlkampf deutlich, dass sich nicht alle Parteien auf europäischer Ebene für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) einsetzen wollen.
LSVD+: WAHLPRÜFSTEINE ZUR EU-WAHL
t.a.f.k.a.p. [?] & The New Power Generation | Live At Glam Slam Minneapolis | MN, 1/11/1992 [archive.org]
Pride Amsterdam: 25 jaar | zondag 8 augustus 2021 | Paradiso live: Pride Closing Concert [145 min]
,Wer sein Kreuz bei der AFD macht, darf sich bewusst sein, dass das einen Haken hat.´ Franz-Josef Strauß
Kommentar: Europa droht eine Ära des Rechtspopulismus | 26. May 2024 |
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+RedaktionsNetzwerk Deutschland
Europa droht eine Ära des Rechtspopulismus
Kommentar Jan Sternberg
Unter Rechtsextremen wie der AfD gilt „Melonisierung“ als Schimpfwort für den Verrat an der reinen Lehre. Für Politikerinnen und Politiker der Mitte müsste „Melonisierung“ eine Warnung sein, sich nicht auf dreckige Deals mit rechtspopulistischen Parteien in Europa einzulassen. Das sieht die CDU aber zurzeit anders, befürchtet Jan Sternberg.
Arbeitshilfe zu Kostensenkungsaufforderungen | 08. February 2024 |
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Kostensenkungsaufforderungen – Was tun? Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ hat eine Arbeitshilfe für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) und für Beratende im Bereich der Existenzsicherung entwickelt.
"Am 1. Januar 2024 ist für viele nach dem SGB II und SGB XII leistungsberechtigte Menschen die sogenannte Karenzzeit in Bezug auf die Kosten der Unterkunft ausgelaufen. Die Karenzzeit ist ein Zeitraum – in der Regel das erste Jahr im Bezug von Leistungen –, in dem die Unterkunftskosten, d.h. die Miete oder die laufenden Kosten für ein Eigenheim, vom Jobcenter oder Sozialamt in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. Nach Ablauf dieser Schonfrist können die Behörden verlangen, dass „unangemessen hohe“ Wohn- bzw. Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe, die sogenannte Mietobergrenze, abgesenkt werden. Dieser Vorgang nennt sich Kostensenkungsverfahren."
Eine Arbeitshilfe des Bündnisses ‚AufRecht bestehen‘ für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) und für Beratende im Bereich der Existenzsicherung:
Arbeitshilfe_Kostensenkungsaufforderungen-was-tun.pdf
Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld und vielen weiteren örtlichen Bündnissen und Initiativen.
Stadtspaßkasse und Bürgermeisterin Dieter Reiter gegen Obdachlose | 21. December 2022 |
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.Von Marie Burneleit, Stadträtin Die Linke / Die Partei:
‚Herr Reiter, als sicher stolze Vorsitzende des Verwaltungsrates der Münchner Stadtspaßkasse haben sie mit Sicherheit schon mit Begeisterung Kenntnis von der neuesten technischen Errungenschaft, der Taubeninnenabwehr in den Räumen der Spaßkasse am Max Weber Platz erhalten.1
[Anmerkung: der in der Anfrage urprünglich zitierte Artikel des Bayerischen Rundfunks vom 13.12.2022 ist auf dessen Seiten zwischenzeitlich weder verfügbar (404), noch in der Suche unter 'Sparkasse' in den dort derzeit bis 2017 zurückgehenden Nachrichten unter anderer URI auffindbar.
Jedoch war archive.org so freundlich, am 24.03.2023 eine Kopie der originären BR-Nachricht von Petra Zimmermann anzufertigen: "Herzlos? Diskussion über Zacken gegen Obdachlose bei Sparkasse"]
Gerne möchte ich hierzu folgende freundliche Fragen stellen:
1) Würde es nicht Sinn machen, die Stahlzacken noch ein wenig mehr anzuspitzen, um eine größere Verletzungsfreude zu erzeugen?
2) Besteht die Möglichkeit ein besonders giftiges Gift auf die Stacheln aufzutragen, um die Qualen der Verletzten zu steigern?
3) Ist es geplant, diese Vorzeigeschönheit der Folterkultur auf weitere Filialen auszuweiten? Wie wäre „Zackenpflicht jetzt“ als Maßnahmentitel?
4) Stimmen die Gerüchte, dass die FolterVorrichtung tatsächlich gar nicht für Tauben gedacht ist, sondern um Menschen ohne Obdach fernzuhalten?
5) Welche weiteren Maßnahmen möchte die Stadt München in ihren Spaßkassen vorantreiben um dem schönen Motto „Weltstadt mit Herz (und ohne Obdachlose)“ auch in Zukunft gerecht zu werden?
6) Haben sie als verantwortungsvolle Vorsitzende des Verwaltungsrates der Münchner Stadtspaßkasse schon einmal probegelegen?
Da wir wissen, wie sehr der SPD eine soziale, von Menschenliebe getragene Politik am Herzen liegt, gehen wir fest davon aus, dass sich dem aktuellen Problem schnellstmöglich angenommen wird und verbleiben mit zackigen Grüßen.
Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit
1 https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchner-stadtsparkasse-metallgitter-gegen-obdachlose,TPtepdt [404: wayback: archive.org]
Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert: es gelten grammatisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen, nicht-binärem und männlichen Geschlechts.
‘
Noch ein Grund, mehr als zwanzig Jahre alte Taktiken wieder aufzugreifen [tmn: abc].
Siehe auch:
1. Anfrage 20-26 / F 00621 vom 19.12.2022: Taubenabwehr Innenräume der Sparkasse München
2. Antwort 20-26 / F 00621 vom 12.01.2023: der Oberbürgermeisterin Dieter Reiter
3. BR-Nachricht [archive.org] vom 13.12.2022: "Herzlos? Diskussion über Zacken gegen Obdachlose bei Sparkasse"
4. IGEL-Nachricht 20150129 vom 29.01.2015: Commerzbank und GEMA gegen Obdachlose
5. IGEL-Nachricht 20181206 vom 06.12.2018: Stadt vertreibt die Obdachlosen - Brauchts das?
6. IGEL-Nachricht 20181213 vom 13.12.2018: 'Es verschwindet nicht'
7. tactical media network [tmn] aus 1996/2001: abc der taktischen medien
'Integer bis in die Haarspitzen' - Christian Ströbele ist tot | 31. August 2022 |
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Hans-Christian Ströbele ist gestorben. RAF-Anwalt, Mitgründer der taz und der Grünen, König von Kreuzberg, Vorbild und Gewissen der deutschen Linken.
'Wenn wir uns mal wieder furchtbar gestritten hatten, bei der taz, in ihren ersten Jahren Ende der 1970er, in der Wattstraße im Wedding, dann kam er regelmäßig vorbei; morgens mit einer großen Tüte Brötchen oder nachmittags mit einem Blech Kuchen.'
Wir trauern um Christian Ströbele:
↓taz↓, ↷fefe, ↓rbb↓, ↓br↓, ↓bergpartei↓ und igel.
BVerfG kündigt Entscheidung zu Sanktionsparagraphen SGB II an | 01. October 2019 |
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Das Bundesverfassungsgericht kündigt in seiner Pressemitteilung Nr. 61 die Urteileverkündung in Sachen "Sanktionen im SGB II" am 5. November 2019 an.
Zugespitzt formuliert geht es also auch um die Frage: "Was kostet die Menschenwürde?"
Rund 36 Milliarden Euro jährlich sieht der Bundeshaushalt für Arbeitslosengeld-II-Leistungen im Zeitraum 2017 bis 2019 vor - eine beträchtliche Summe, die die Bundesrepublik einplant, so Marcel Schneider in der «legal tribune online» am 23. Mai 2019. Angesichts jährlicher Militärausgaben des Bundestagshaushaltes in Höhe von derzeit 42,9 Mrd. EUR und einem Anteil von 12 % des Gesamthaushaltes klingt diese Summe aber gleich weit weniger dramatisch. Auch im Vergleich zum Ressorthaushalt für "Arbeit und Soziales" von jährlich 144,2 Mrd. EUR im Jahr 2018 könnte man meinen, dass der Preis zur Erhaltung der Menschenwürde keineswegs zu hoch gegriffen sei.
Ein Grossteil der Mitglieder des Bundestages sehen das naturgemäß anders: Schon vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe scheiterten Linke und Grüne immer wieder erneut mit Anträgen gegen die Hartz-IV-Sanktionen bereits im Ausschuss für Arbeit und Soziales, zuletzt am 4. Juni 2018.
Für Dr. Martin Kellner, Richter am Sozialgericht Freiburg im Breisgau, steht aber fest: "Das Verfassungsgericht befindet sich in einem Dilemma." Denn im Jahr 2014 hat es entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz "derzeit noch [Hervorhebung durch den Verfasser] vereinbar" sind (Beschl. v. 23.07.2014 – Az.: 1 BvL 10/12). "Dies spricht dafür, dass ein Unterschreiten des Regelbedarfs unzulässig ist", so Kellner gegenüber LTO. "Nach der herkömmlichen Auffassung ist die Menschenwürde absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich. Wenn das Gericht hieran festhält, muss es zu einem Ergebnis kommen, das dem bedingungslosen Grundeinkommen nahekommt."
Quelle: legal tribune online - Agenturmeldung
Dinge vor das Bundesverfassungsgericht bringen | 07. July 2019 |
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München, (IGEL) -
Mit den Sanktionen bei Hartz IV, oder 'wenn ein Minimum gekürzt wird' (Anja Nehls, Dlf) und dem hierzu gerade vor der Urteilsverkündung stehenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat sich die juristische Literatur und Lehre bislang nicht beschäftigt.
Geschweige denn, juristisch durchdachte Strategien für deren Betroffene entwickelt.
Dinge vor das Bundesverfassungsgericht bringen, Christel T. (pdf, 125 kB)
Ersterscheinung in der Forum Recht - Ausgabe 2/19 - mit Dank für die Genehmigung zur Vorabveröffentlichung
Forum Recht ist ein seit Anfang der 80er Jahre bundesweit vierteljährlich erscheinendes rechtspolitisches Magazin, das vom Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) und Forum Recht e.V. herausgegeben wird.
Erstmals in der kommenden Ausgabe 2/19 beschreibt die bereits bekannte politische Analystin, Theoretikerin und Rechtspraktikerin Christel T. die Strategien der Gruppe um Ralf Boes und die Hintergründe der Richtervorlage des Sozialgerichtes Gotha. Aus erfolgreicher Erfahrung wird die taktisch überlegende Leserin eine juristische Strategie gegen Hartz-IV Sanktionen entwickeln.
Direkt und unmissverständlich ist dabei Christel T's Sprache. Schon gar nicht hält sie sich an die fachlich etablierte Terminologie grosser Rechtslehrer und Verfasser juristischer Kommentare, übernimmt aber an geeigneter Stelle deren Nomenklatur. Ein didaktisch gänzlich gelungenes Lehrstück, das als Kochbuch für Jurist*innen wie Nicht-Jurist*innen verstanden werden darf.
Christel T: 'So sehr diese Geschichte den Fakten entspricht, so sehr ist sie gleichzeitig totaler Bullshit. Der Thüringer Kläger hatte sich in Wirklichkeit an einer breit angelegten Strategie beteiligt, die das Ziel hatte, trotz hoher Hürden die Sanktionen der Jobcenter vom BVerfG prüfen zu lassen. Dieser Teil der Geschichte ist zwar notwendig, um zu verstehen, was passiert ist, und lehrreich für alle, die etwas Ähnliches vorhaben - doch dieser Teil der Geschichte entspricht nun mal nicht dem Klischee über etwas unbedarfte, psychisch labile, ungebildete, unpolitische und meist passive Erwerbslose, die sich leider nicht so recht zum Klassenkampf aufraffen können.
'
Dinge vor das Bundesverfassungsgericht bringen, Christel T. (pdf, 125 kB)
Ersterscheinung in der Forum Recht - Ausgabe 2/19 - mit Dank für die Genehmigung zur Vorabveröffentlichung
Knapp 49 000 weniger Sozialwohnungen in Deutschland | 19. June 2019 |
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Während gestern in Berlin noch die Mietpreisdeckelung beschlossen wurde, verbreitet die dpa heute u.a. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Deutschlandfunk folgende Meldung zum bundesweiten Rückgang der Sozialwohnungen:
Berlin, (dpa)
In Deutschland ist die Zahl der Sozialwohnungen zuletzt um mehrere Zehntausend gesunken. So gab es zum Jahresende 2017 knapp 49 000 weniger Sozialwohnungen als noch ein Jahr zuvor. Das geht aus jüngsten Zahlen hervor, die das Bundesinnenministerium an den Bundestag meldete. Bei Sozialwohnungen sind die Mieten staatlich reguliert. Nur Menschen, bei denen die Behörden einen besonderen Bedarf sehen, dürfen dort wohnen. Allerdings fallen Wohnungen nach einer bestimmten Zeit aus der «Bindung» und können normal am Markt vermietet werden.
Quelle: dpa, Frankfurter Allgmeine - Agenturmeldung
Drastische Kürzung in den SBH trotz Stellenbemessung des POR | 30. November 2018 |
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.Çetin Oraner, 'MitLinks', Nr. 66, Dezember 2018, S. 17
Es ist allgemein bekannt, dass die Bevölkerung Münchens jedes Jahr um die Größe einer Kleinstadt wächst. Damit wachsen auch die sozialen Probleme. Diese Entwicklung ist für das Sozialreferat und somit für die Sozialbürgerhäuser (SBH) eine große Herausforderung.
Um der wachsenden Aufgabe gerecht zu werden, brauchen die SBH neben der zentralen Einheit für Wohnungslose [ZEW] für den operativen psychologischen Fachdienst mehr Personal. Aufgrund dessen hat das Personal- und Organisationsreferat - wie in der Anlage der Vorlage beschrieben [Link] - ursprünglich den Bedarf von zusätzlichen 38,83 VZÄ festgestellt und erklärt, dass der Bedarf dem Stadtrat für eine dauerhafte Anerkennung der Stellen in einer Sitzungsvorlage vorgelegt werden kann.
Jedoch im Eckdatenbeschluss lesen wir, dass das Sozialreferat diesbezglich nur 9 VZÄ beantragt hat. Außerdem wurden sie gekürzt auf 1,5 VZÄ. Die 1,5 VZÄ bekommt das Stadtjugendamt für die Fachberatung und für den psychologischen Dienst. Dies ist völlig in Ordnung, weshalb wir das unterstützen.
Nur, dass zwischen dem, was in der POR in seiner Personalbemessung an zusätzlichen 38,83 VZÄ festgestellt hat und dem, was an 1,5 VZÄ genehmigt wurde, Welten liegen. Die SBH bekommen also nichts. Als die Linke fiden wir diese drastische Kürzung eien fatalen Fehler.
Im Übrigen muss sich die Grko die Frage gefallen lassen, wozu dann der ganze Aufwand mit Stellenbemessungsverfahren dient, wo viel Zeit und Energie verwendet werden, wen sie doch nicht umgesetzt werden. Das ergibt keinen Sinn.
Denn auf Dauer werden bei dieser drastischen Unterbesetzung die Fachkräfte vor Ort die Arbeit nicht bewältigen können. Die betroffenen Menschen werden darunter leiden. Alleine, wenn wir an die Abklärung von Gefährdungsfällen in der Erwachsenenilfe wie z.B. an Suizid gefährdete Menschen denken, ist diese Kürzung verantwortungslo. Die Kroko die Personalbemessung des POR umsetzen und nicht über den Haufen werfen.
Deshalb fordern wir als die Linke in unserem Änderungsantrag, dass die 38,83 VZÄ, wie vom POR festgestellt, umgesetzt werden.
Ehrenpreis im Dressur Reiten: "Goldener Geldhahn" für Emilia Müller | 26. March 2017 |
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Den seit 1789 verliehenen Ehrenpreis "Goldener Geldhahn" der Dressurreiterinnen erhält in diesem Jahr die bayerische Sozialministerin Emilia Müller für ihren vehementen Einsatz und überragenden Erfolg in der Disziplin "Gehorsamssprung".
Am 6. März 2017 ließ Sozialministerin Müller durch ihren Ministerialdirigenten Eugen Turi ein Rundschreiben an die bayerischen Wohlfahrtsverbände versenden, die der finanziellen Förderung durch das Sozialministerium unterliegen.
"Aus gegebenen Anlass" müsse auf die genau ein Jahr zuvor durch das Ministerium erlassene "Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern" hingewiesen werden. Zweck der bayerischen Asylsozialberatung sei es demnach, asylsuchende Flüchtlinge "über eine bereits bestehende oder in absehbarer Zeit möglicherweise eintretende Ausreisepflicht bzw. über die Anerkennungsquoten im Asylverfahren aufzuklären und auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern für eine freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung hinzuweisen. [...]
Mit dieser Anstiftung zur «freiwilligen» Ausreise unvereinbar sei es laut des Rundschreibens, wenn asylsuchende Flüchtlinge auf ihre bereits der Rechtsmittelbelehrung entnehmbare Möglichkeit hingewiesen würden, einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Ausreiseanordnung zu beantragen, um so bis zur verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vor einer plötzlichen Abschiebung geschützt zu sein. Das bspw. durch Ehrenamtliche des Bayerischen Flüchtlingsrates praktizierte Übersetzen oder Erläutern einer rechtsstaatlichen Grundsätzen folgenden Rechtsmittelbelehrung wäre also nach der Subsumtion des Ministerialdirigenten ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Tatsächlich stellen diese Übersetzungs- und Vermittlungstätigkeiten nicht mal eine Rechtsdienstleistung dar. Denn diese ist in § 2 RDG legal definiert. Rechtsdienstleistung ist demnach jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Gerade die rechtliche Prüfung des Einzelfalles ist aber bei einer Übersetzungs oder Vermittlungstätigkeit eben nicht gegeben. Hierzu genügt es regelmäßig, den in deutscher oder englischer Sprache verfassten Bescheid des BAMF in einfache Sprache zu transkribieren. Eine rechtliche Prüfung des Bescheides oder seiner Rechtsmittelbelehrung erfolgt dabei gerade nicht.
Doch das dünne Eis, auf dem sich die Rechtsauffassung des Sozialministeriums bewegt, genügt noch nicht zum Aufbau des ministeriellen Drohszenarios: "Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall bei einer dem Förderzweck nicht entsprechenden Mittelverwendung ein Widerruf der entsprechenden Verwaltungsakte in Betracht kommt." lautet der nachhallende Satz am Ende des Rundschreibens.
Da die Richtlinie in Ziff. 7 eine Bagatellgrenze von 25.000 EUR vorsieht und ein Großteil der Zuwendungen in die Personalausgaben für die Asylsozialberatungskräfte und Kräfte für Kinderbetreuung in den Aufnahmeeinrichtungen fließt, geht es für die Mitarbeiter_innen der Wohlfahrtsverbände um deren Existenz. Zugleich gefährdert das bayerische Ministerium für Familie und Soziales mit dem angedrohten Mittelentzug auch die Familien der Mitarbeitenden wie der betreuten Flüchtlingskinder. Dazu passend hat heute die CSU die Familie in den Mittelpunkt ihres Wahlkampfes gestellt.
Die juristische Auffassung des Ministerialdirigenten entbehrt im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz aber nicht jeglichen unfreiwilligen Humors. Spaß verbreitet insbesondere Ziffer 1.1 der nicht mal Außenwirkung entfaltenden Richtlinie, wonach das höherrangige Rechtsdienstleistungsgesetz einzuhalten sei. Abgesehen davon, dass der Bundesgesetzgeber sicherlich keiner bayerischen ministeriellen Richtlinie zur Einhaltung seiner Gesetze auch im Wirkungskreis der Förderrichtlinie bedarf, sind schon in den 90ger Jahren die Versuche des Freistaates Bayern gescheitert, die Asylsozialberatung über das damals seit 1935 noch geltende und strenger gefasste Rechtsberatungsgesetz zu kriminalisieren. "Rein fürsorglich" sei deshalb auf fünf frühe, aber im Kern heute erst recht geltende Aufsätze von Rechtsanwalt Hubert Heinhold verwiesen [Quellen unten].
Im Verlauf des letzten Monats hagelte es von allen Seiten Kritik an dem sozialministeriellen Rundschreiben. Bereits zwei Tage nach dessen Versand titelte die Süddeutsche Zeitung: "Empörung über Sozialministerium - Wohlfahrtsverbände warnen vor Eingriff in Flüchtlingsberatung". Das international erscheinende MiGAZIN "Migration in Germany" folgte am 10. März 2017 nach: "Sozialministerium droht mit Geldhahn", hiess es dort. Als dann auch noch am 17. März das bundsweit auflagenstärkste Magazin FOCUS von dem "Drohbrief" und einem "Regelverstoß" sprach, bekam Müllers Pressestelle langsam ein Problem, weil nicht mehr die gerade zuvor veröffentlichten und liebevoll vorbereiteten "Informationen zur Asylpolitik" des Sozialministeriums im öffentlichen Rampenlicht standen, sondern Müllers entgleister Kratzer an der Etikette.
Hubert Heinhold:
Die Rechtsberatungspraxis in der sozialen Arbeit, Tagungsbeitrag September 2004
Rechtsberatung und Sozialarbeit - ein Scheinkonflikt? - InfoAlso, 2001, S.197, 2002 S. 12
Missbrauch des Rechtsberatungsgesetzes, VA, 2001, S. 145
Rechtsbesorgung oder Übersetzungstätigkeit - Soziale Arbeit (August), 2001, S. 295
Asylrechtskundige Beratung durch Sozialarbeiter und Ehrenamtliche -
ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz - ZAR, 1997, S. 110
Arbeitskreis kritische Sozialarbeit (aks): Positionspapier, April 2017
LSG Bayern: mit 5,25 Wochenstunden Arbeit EU-Arbeitnehmerstatus | 06. February 2017 |
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In einem Eilbeschluss vom 6. Februar 2017 sieht das Landessozialgericht Bayern nunmehr anknüpfend an die Rechtsprechung des EuGH den Arbeitnehmerstatus einer rumänischen Staatsangehörigen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5,25 Std. und einem monatlichen Verdienst von 187;- EUR als gegeben an. Der Senat hat deshalb einstweilige und aufstockende Leistungen des SGB II angeordnet.
[Az.: L 11 AS 887/16 B ER]
Der Beschluss des Landessozialgerichtes ist für Bayern als richtungsweisend zu bezeichnen, weil das Jobcenter München bislang in der Praxis jede geringfügige Beschäftigung pauschal als "völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit" und damit nicht den Arbeitnehmerstatus auslösend angesehen hat. Regelmäßig wurde arbeitenden EU-Bürger_innen so das lediglich die geringfügige Entlohnung aufstockende Arbeitlosengeld vorenthalten.
Auch die Bundesagentur für Arbeit hat ihre "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" erst Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. Februar 2010 verbessert. In der 'Causa Genc [Az. C-14/09]' stellte der EuGH hinsichtlich einer Arbeitszeit von 5,5 Std in der Woche bei einem monatlichem Verdienst von 175;- EUR eindeutig klar, dass die vereinbarte Wochenarbeitszeit und das Arbeitsentgelt nur Anhaltspunkte für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft sind:
'[...] doch lässt es sich unabhängig von der begrenzten Höhe des aus einer Berufstätigkeit bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit
aufgewendeten Arbeitszeit nicht ausschließen, dass die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses von den nationalen Stellen
als tatsächlich und echt angesehen werden kann und es somit ermöglicht, dem Beschäftigten die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne von Art. 39 EG zuzuerkennen.
Bei der Gesamtbewertung des Arbeitsverhältnisses von Frau Genc sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen,
sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub von 28 Tagen, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der
jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie der Umstand, dass ihr Arbeitsverhältnis mit demselben Unternehmen beinahe vier Jahre bestanden hat.' [Az. C-14/09, Rz. 26, 27]
Gleichwohl forderte die Bundesagentur noch Jahre nach dem Urteil des EuGH in ihren damaligen "Fachlichen Hinweisen zu § 7" mindestens zehn Stunden Wochenarbeitszeit und zog einzig dieses Kriterium zur Beurteilung der unionsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft heran, um den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IIrechtmißbräuchlich auf so viele arbeitende EU-Bürger_innen wie möglich auszudehnen.
Infoabend für Frauen zu Existenzsicherung und Hartz IV | 25. May 2016 |
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Speziell für Frauen bietet der Trägerverein siaf e.V. am Dienstag, den 7. Juni 2016 um 18:30 Uhr in der Sedanstr. 37 einen Informationsabend zu Fragen rund um Existenzsicherung und Hartz-IV. Referentinnen sind Jelena Stanilov und Roswitha Zirngiebel.
An diesem Informationsabend haben alle interessierten Frauen die Gelegenheit, sich rund um Hartz IV zu informieren. Durch den Abend führen zwei Beraterinnen und Fachkräfte von siaf e.V., die die Probleme kennen, die im Leistungsbezug von Hartz IV auftreten können.
Weitere Details und Themen auf der Einladung
Wir wollen wohnen - Wohnraum für alle | 01. March 2016 |
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Liebe sozial- und sozialpolitisch Engagierte,
liebe Wohlfahrtsverbände,
in enger Zusammenarbeit mit obdachlosen EU-Migrant*innen in München planen wir eine Kampagne, um das Recht auf Unterbringung für alle unfreiwillig obdachlosen Menschen in München einzufordern. Unten nähere Informationen (inkl. Forderungen) und der Aufruf zu einer Demonstration am kommenden Dienstag, den 1. März 2016, um 10 Uhr an der Ecke Landwehr-/Schillerstraße. Die Demonstration stellt den Auftakt der Kampagne "Wir wollen wohnen" dar.
[1] Aufsatz BAGW - Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung [Karl-Heinz Ruderer]
[2]Dienstanweisung 2015 - Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit (Amt für Wohnen und Migration)
[3] Appell multi-lingual:
english
- türk
- български
- românesc
- deutsch
- srpsko-hrvatski
- magyar
Um von der Stadt München untergebracht zu werden, müssen Obdachlose laut einer neuen Dienstanweisung des Amtes für Wohnen und Migration die absurdesten Nachweise erbringen – zum Beispiel, dass sie weder über Immobilien und Wohnraum, noch über Verwandte an einem anderen Ort verfügen, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sich schon mehr als vier Wochen bzw. drei Monate in München aufhalten (siehe Dienstanweisung des Wohnungsamts vom September 2015).
Diese Regelungen sind großteils rechtswidrig, worauf auch ein Aufsatz der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schließen lässt. „Obdachlosigkeit gefährdet die grundgesetzlich geschützten Individualrechte wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Menschenwürde. Deswegen hat jede Gemeinde den unabweislichen Auftrag, diese Grundrechte zu schützen und entsprechende Gefahren abwehrende Maßnahmen zu ergreifen“, so erklärt Thomas Specht, der Geschäftsführer der BAGW. „Diese Rechtslage stellt sicher eine Herausforderung für Kommunen dar, die bislang häufig versuchen, die ordnungsrechtlichen Unterbringungsansprüche von Obdachlosen und insb. von EU-Migrantinnen und Migranten zu negieren".
Durch vielfältige Ausschlüsse produziert die Obdachlosenpolitik der Landeshauptstadt München Obdachlosigkeit, Armut und Prekarisierung, statt diese zu bekämpfen. Wir würden uns sehr freuen, Ihre Haltung (Kritik/Zustimmung) zu der Kampagne und den damit verbundenen Forderungen zu erfahren. Wenn Sie die Ziele der Kampagne unterstützen und bereit sind, diese Unterstützung auch öffentlich kund zu tun, würden wir uns über eine kurze Rückmeldung freuen – wenn möglich mit einer kurzen Stellungsnahmen, die wir dann unserer Pressemappe beifügen können. Ansonsten rufen wir dazu auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, die skandalöse Wohnungslosenpolitik der LHS zu problematisieren und darauf hinzuwirken, dass die Stadt ihren sozialen, rechtlichen und menschlichen Aufgaben nachkommt. Sie können die Mail auch gerne an weitere Interessierte weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Kampagnen-Bündnis "Wir wollen Wohnen"
Aus dem "Zigeunerlager" im Hinterland | 24. December 2015 |
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Der Schauspieler und Schriftsteller Sepp Bierbichler kritisiert am 27. Juli 2015 bei seinem "Überraschungs-Auftritt auf der Kundgebung gegen die bayrische Errichtung von Ausreiselagern für Roma die scharfzüngige Rhetorik der CSU in der Flüchtlingspolitik. Hier der Wortlaut seiner Rede [pdf] auf der von Bellevue di Monaco organisierten Veranstaltung.
Aus 'Hinterland', # 30/2015, Seite 50 f.
© Bayerischer Flüchtlingsrat
Foto: Patrick Wild
Tausende aus unserem Land sind vor zwei Generationen vor staatlichem Terror ins Ausland geflohen, um ihr Leben zu retten, und Millionen, denen diese Flucht nicht mehr gelungen ist, sind durch ihre Ermorderung gezwungermaßen zum Stachel der Erinnerung im Erbfleisch der Nachgeborenen geworden - und haben sich damit posthum und ungefragt die Erziehung der Sprösslinge ihrer Mörder zu möglicherweise sozial agierenden Menschen übertragen bekommen. Diese Nachgeborenen sehen sich gerade zum ersten Mal wirklich vor die Probe aufs Exempel gestellt.
Tausende begehren Aufnahme in dieses Land, ihrerseits auf der Flucht vor Krieg und staatlichem Terror in ihren Ländern. Die theoretische Erziehung will praktisch umgesetzt werden. Das erzeugt Stress. Die Probe heißt: Hat der Stachel im Fleisch der Erinnerung bei den Sprösslingen Früchte getragen?
Knapp und ohne Sentimentalität hat Walter Benjamin dieses Erinnern formuliert, bevor er sich, aus Angst vor der Auslieferung an die Mörder, in den Freitod geflüchtet hat: "Vergangenes historisch artikulieren heißt (...) sich einer Erinnerung bemächtigen, wie sie im Augenblick einer Gefahr aufblitzt.">
Einer kürzlich erfolgten Umfrage nach haben sich 52 Prozent der Deutschen für weitere Hilfeleistungen für Flüchtlinge ausgesprochen. Das deutet darauf hin, dass die posthume Erziehung durch die Ermordeten bei den Nachkommen der Mörder Früchte zu tragen beginnt.
In dieser Situation, die ohne Zweifel zugespitzt ist, denn es gibt auch Flüchtlinge, die aus rein materieller Not flüchten – (hier sei angemerkt: Wer täte das nicht, der in solche Not gerät? Es handelt sich hier um einen Überlebenstrieb. Das lässt sich bei dem vom System erwünschten Trieb der Gewinnmaximierung weniger selbstverständlich behaupten) – da also auch Flüchtlinge, die wirtschaftlicher Not entgehen wollen, in Bayern ankommen, kann es möglich sein, dass bei der Unterbringung Prioritäten im Verhältnis zu den Flüchtlingen aus Kriegsgebieten gesetzt werden müssen.
Um Probleme verständlich zu machen und zu bewältigen haben wir die Sprache. Es ist eine schöne, mit genau zeichnenden Worten gesegnete Sprache, unsere Muttersprache, mit deren Hilfe die schwer zu verstehenden Dinge verständlich gemacht werden könnten. Aber die bayrische Landesregierung greift zwar nicht zum Sprachschatz der Vergangenheit – nein, das tut sie nicht – sie modernisiert diesen Sprachschatz und spricht von Aufnahmezentren, mit deren Hilfe „massenhafter Asylmissbrauch“ verhindert werden soll. Wenn man diese drei Worte AUFNAHMEZENTREN und MASSENHAFTER ASYLMISSBRAUCH nebeneinander stellt, klingt die Vergangenheit schon wieder durch. Denn das Aufnahmezentrum ist mit einem tendenziösen Inhalt gefüllt, dessen monströse Bedeutung man vielleicht versteht, wenn man die Vergangenheit bewusst herbei holt: Man stelle sich vor, die sechs Millionen von Deutschen in Lagern Ermordeten wären rechtzeitig geflüchtet. Wäre es mit unsrem heutigen Wissen möglich, nachträglich über sie von Menschen zu sprechen, die massenhaft missbräuchlich Asyl beantragt hätten?
Wir als Deutsche können es uns vor der Völkergemeinschaft nicht mehr leisten, ohne abzuwägen zu sprechen. Wir müssen unsere Worte auf die Waagschale legen. Das hat die Geschichte uns auferlegt.
Sie wissen, die von der bayrischen Staatsregierung, die alle von der CSU sind und zuvörderst die Lernunwilligen unter den Nachkommen der Mörder umgarnen wollen mit ihrem Sprachgebrauch – sie wissen, dass es vor allem Sinti und Roma sind, die aus den von ihnen, den Politikern, sogenannten sicheren Herkunftsländern zu uns flüchten. Und deshalb wissen sie auch, dass sie die Nachkommen der in den sogenannten Zigeunerlagern Ermordeten sind. Wäre es da nicht naheliegend, die Worte, mit denen diese schwierige Situation erklärt werden will, besonders vorsichtig zu wählen?
Es wäre mittlerweile undenkbar – und das ist gut so, es zeigt, dass die Erziehung durch die Toten wirkt – es wäre undenkbar, dass ein bayrischer Politiker das Wort „Asylmissbrauch“ in den Mund nähme und ihm mit dem Wort „massenhaft“ Wirkungskraft verliehe, wenn es sich um die Aufnahme jüdischer Flüchtlinge handeln würde. Sind die Mitglieder der bayrischen Regierung so resistent gegen die Erziehung durch die Toten, die selber immer wieder anzumahnen sie ja vom wirtschaftlichen Welthandel gezwungen sind, dass sie gar nicht merken, welch selektiver Wortwahl sie aufsitzen? Auch die Sprache birgt, wenn man glaubt, sich ihrer schludrig bedienen zu dürfen, die Gefahr, sich selektiv zu verselbständigen. Und plötzlich steht man am globalen Pranger. Um nicht zu sagen: Auf der Rampe.
Die Weltgemeinschaft nämlich hört, trotz Exportweltmeisterschaft, der Sprache der Deutschen immer noch genau zu.
Es wäre für den Wirtschaftsstandort Bayern – der doch unser gutes Leben als bayrische Staatsbürger garantieren soll, und so auch die Aufnahme von noch mehr Flüchtlingen ohne weiteres ermöglichen würde – gewiss nicht von Nachteil, wenn die Mitglieder der bayrischen Staatsregierung sich eines wählerischen, also feinsinnigen Umgangs mit der deutschen Sprache befleißigen würden, statt des gerade wieder geübten sprachtechnischen Hauruckverfahrens, das nur der Rampe dient, der Selektion: Die einen, die von der selektiv benutzten Sprache zu Nutzlosen Erklärten, sollen mit ihr ausgegrenzt werden, damit die anderen, die vermeintlich Nützlichen, also die Idioten, auf deren Kosten für die Stimmabgabe gewonnen werden.
Christlich ist das nicht. Vielleicht ist es neochristlich. Dann befände sich diese Haltung in der Nähe von neoliberal und neonazistisch. Ich glaube, in die Nähe des zweiten Begriffs will nicht einmal die CSU geraten. Sie sollte sich dann auch sprachlich davon deutlich abgrenzen. Dass in diesem Zusammenhang mittlerweile auch Ministerpräsidenten der Grünen und der SPD auf ähnliche Weise an ähnlichen Forderungen herum formulieren wie der bayerische Ministerpräsident, das relativiert nicht dessen Sprachgebrauch, es dokumentiert die fortschreitende Verlotterung im Umgang mit der deutschen Sprache durch das politische Führungspersonal.<
Wachhunde weinen Krokodilstränen | 13. September 2015 |
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Wenn von "Schleppern" oder "Schleusern" die Rede ist, bekommt die öffentliche Meinung Schaum vorm Mund. Offenbar ist kein Attribut niederträchtig genug, um die "Gauner", die "bedenkenlos handelnden Profis" oder "kriminellen Vereinigungen" von "Menschenschmugglern" auch angemessen zu verunglimpfen. Kein Zweifel, daß sie alle zumindest zur "Russen-Mafia" gehören. Und keine Frage, daß Vergehen gegen das herrschende Grenzregime nicht hoch genug zu bestrafen sind. Eine Widerrede.
Schwierige Reisen erfordern umfangreiche Vorbereitungen. Erst recht, wenn die Reiseroute über eine oder mehrere Grenzen führt. Wer keine Chance hat, in Besitz offizieller Papiere zu gelangen, ist auf die Erfahrung und die Fertigkeiten von professionellen Helfern angewiesen. Wie zu hören ist, erledigen diese den Grenzübertritt, falls nötig, formlos oder ohne lästigen Papierkram. Eigentlich handelt es sich um die normalste Sache der Welt. Wer würde schließlich heute freiwillig auf die Idee kommen, seine Urlaubs- oder Dienstreise allein auf sich selbst gestellt anzutreten, und baut nicht wie selbstverständlich auf die Hilfe von Reiseveranstaltern und Verkehrsbetrieben, die die Sache professionell betreiben? Daß diese Unternehmen über ein internationales Netz von Kontakten sowie Partner in aller Welt verfügen, welche die in Auftrag gegebene Dienstleistung in den Transit- und Zielländern abwickeln, ist eher hilfreich als verabscheuenswert. Selbst daß sich unter der Vielzahl an erfolgreichen und seriösen Unternehmen mitunter auch "schwarze Schafe" mischen, führt in der Regel nicht dazu, die gesamte Branche pauschal zu verurteilen, sondern dazu, mehr Sicherheit für die Kunden zu verlangen.
Empörung allerdings herrscht, sobald es sich bei den Passagieren um Menschen handelt, deren Herkunftsländer außerhalb "Schengens" liegen; sobald es sich um Menschen handelt, die vor Hunger, Elend, Krieg fliehen, die politisch verfolgt werden. In der Sprachregelung der Innenminister und deren Claqueure sind diese Menschen nicht Opfer von Unterdrückung und Ausbeutung, nicht Opfer eines menschenverachtenden Grenzregimes, das ihnen selbst in höchster Not den freien Zugang verwehrt, sondern die Opfer ihrer Fluchthelfer, kurz: "Schleuseropfer". So wird der bayerische Innenminister Günther Beckstein, bekannt als Vorreiter in Sachen Abschiebungen, nicht müde zu betonen, eigentlich gehe es ihm ja "um das Wohl und die Gesundheit derjenigen Menschen, die sich in den Händen skrupelloser Schleuser befänden". Quer durch alle politischen Lager scheint eines festzustehen: Schlepper sind Beutelschneider, Schlepper bereichern sich an den Ärmsten der Armen, Schlepper sind Parasiten am Elend.
Die Logik, die dahinter steckt, ist perfide: Ausgerechnet diejenigen, die für die militärische Aufrüstung der Grenzen verantwortlich zeichnen, die das Grundrecht auf Asyl faktisch fast abgeschafft haben, die jede andere Form von Einwanderung erbittert bekämpfen, heucheln Mitleid mit Flüchtlingen und MigrantInnen. Doch die Krokodilstränen dienen einem recht durchsichtigen Manöver: Ziel ist, die Flucht nach Europa so schwierig, so teuer und so gefährlich wie möglich zu machen.
Die Außengrenzen der Schengenländer werden immer schärfer kontrolliert, die Grenzen werden zusehends ins Landesinnere verlagert. Der Personalstand des "Bundesgrenzschutzes" an der deutschen Ostgrenze stieg in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 3000 Beamte auf 5753 (1996). Und auch das technische Gerät zur Überwachung der Grenze wird ständig aufgestockt: die Zahl der Wärmebild-Kameras erhöhte sich von 66 auf über 100, mobile Computer-Terminals und 75 zusätzliche Spürhunde werden in Dienst genommen und Nachsichtgeräte an die Grenzer verteilt. Es gibt Patrouillenboote, Hubschrauber und die vielgepriesenen CO²-Meßsonden zum Aufspüren blinder Passagiere in LKWs. Aber auch im Landesinneren gibt es viel zu tun: Eine 30-Kilometer-Zone wird per Schleierfahndung ebenso unter verschärfte Beobachtung der "Sicherheitskräfte" gestellt wie die Knotenpunkte des Verkehrsnetzes und der Innenstädte. Überall sollen "Illegale" Gefahr laufen, kontrolliert zu werden: am Bahnhof, in der Fußgängerzone, auf Überlandstraßen und in Rasthöfen.
Der unmitttelbare Effekt ist: je mehr Grenzbeamte und Botschaftsbeamte bestochen und je mehr Grenzen überschritten werden müssen, je komplizierter und aufwendiger die Flucht ist, je länger sie somit dauert, desto höher sind Auslagen und Kosten für die Fluchthelfer. Und dies schlägt sich in erster Linie auf den Preis für eine professionell begleitete Flucht nieder. In zweiter Linie dürfte davon die Erfolgsquote von Flüchtlingen betroffen sein, die sich alleine auf den Weg machen. Und ein weiteres Resultat ist, daß über den Preis und aufgrund des Fluchtaufwandes diejenigen unter den MigrantInnen ausgesiebt werden, die die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes am ehesten befriedigen, also junge alleinreisende Männer. Buchstäblich auf der Strecke bleiben Familien, Frauen mit Kindern, ältere Menschen.
Die offiziellen Zahlen des Bundesinnenministeriums bestätigen dieses Bild: von den 27.024 ertappten "illegalen Grenzgängern" des Jahres 1996 ließen sich nur 7.364 von Fluchthelfern über die Grenze bringen, von denen wiederum 2.215 geschnappt wurden. Fast 100.000 Personen wurden bereits an der Grenze zurückgewiesen. Wenn man nun von der polizeieigenen Theorie einer "vier- bis fünfmal höheren Dunkelziffer" ausgeht, kommt man auf beachtliche Zahlen von MigrantInnen, denen trotz allem die Einreise nach Deutschland gelingt. Aber auch das Zerrbild der "Schleuserkriminalität" wird durch diese Zahlen erheblich relativiert. Die Erfahrung und die Berichte von MigrantInnen belegen, daß einen Großteil der Fluchthilfe Exilorganisationen, die Communities oder nächste Verwandte und Freunde übernehmen. Falls tatsächlich professionelle Hilfe gegen ein Entgelt beansprucht wurde, handelt es sich zumeist um durchaus reelle Geschäftsbedingungen, nicht selten mit Erfolgsgarantie und Rabattierungen, beziehungsweise Nachlässen, wie sie auch in der gemeinen Tourismusbranche geläufig sind.
Natürlich gibt es, wie in jedem anderen Gewerbe, unter den kommerziellen Fluchthelfern auch solche, die ihre Arbeit schlecht machen und die Menschen, die sich ihnen anvertraut haben, in Gefahr oder üble Abhängigkeitsverhältnisse bringen. Manchmal endet die Reise nach Europa für MigrantInnen in sklavenähnlichen Arbeitspflichten und oder in erzwungener Prostitution. Solchen Mißbrauch zu bekämpfen kann aber nur heißen, faire Alternativen zu forcieren, seriöses Geschäftsgebaren anzumahnen oder gegebenenfalls eben selbst aktiv zu werden.
Die Kampagne "Kein Mensch ist illegal" fordert vor diesem Hintergund dazu auf, "unabhängige Strukturen, die MigrantInnen bei der Einreise unterstützen" zu schaffen - und zwar aus politischen Gründen und jenseits kommerzieller Interessen und staatlicher Kontrolle. "Das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf Einwanderung ist ein Recht, das für alle gelten muß. Fluchthilfe versucht, dieses Recht auch praktisch durchzusetzen". Das bedeutet schließlich nichts weniger als, nicht bei individuellen Hilfsaktionen sozusagen "in letzter Sekunde" stehen zu bleiben, sondern: "Netzwerke im Untergrund aufzubauen, Solidarität zu praktizieren, unter den Außenmauern des vereinten Europa immer wieder hindurchzukriechen, Gänge zu graben...", wie es die "Rom e.V." aus Köln schon 1994 formulierte. Ein solches Netzwerk von Fluchtwegen und Fluchtburgen ist heute nach wie vor ein Wunschtraum, dennoch häufen sich unter dem Druck der Illegalisierung lokale Zufluchtsprojekte und "autonome Grenzgänge". Diese Initiativen vor Kriminalisierung zu schützen, öffentlich zu propagieren sowie regional und überregional zu vernetzen ist Ziel der Kampagne.
Die Motive für Fluchthilfe sind bislang überwiegend pragmatisch und bestehen hauptsächlich aus Weiterfluchtangeboten, um der drohenden Abschiebung zu entkommen, oder Rückführungen von bereits abgeschobenen MigrantInnen. Je größer allerdings der Selektionsdruck an den Grenzen und in den Transitländern der Migration wird, umso wichtiger wird es, aus prinzipiellen Erwägungen heraus Fluchtmöglichkeiten gerade für diejenigen Menschen zu erkunden, die sich professionelle Angebote nicht oder nicht mehr leisten können.
Im neuen Ausländergesetz, das im Sommer den Bundestag passiert hat, sieht der Gesetzgeber schließlich kaum eine Unterscheidung mehr vor zwischen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht, die aus kommerziellen Interessen begangen wurden, und solchen aus politischen oder humanitären Motiven. Bayerische Gerichte setzen bereits seit geraumer Zeit bei Fluchthilfe niedere Beweggründe wie "Vorteilsnahme" sprich: Bezahlung pauschal voraus. Spätestens hier wird deutlich, daß es den Wachhunden der Festung Europa mit ihrer scheinheiligen Kampagne gegen das "Schleuserunwesen" nur darum geht, den Migrationsbewegungen per Strafrechtskatalog Herr zu werden.
Wer dagegen das Recht der MigrantInnen auf freien Zugang verteidigen will, muß auch ihr Recht auf eine möglichst sichere und gefahrlose Einreise verteidigen. Angesichts von Dutzenden von Toten an den deutschen Ostgrenzen Jahr für Jahr, angesichts eines immer barbarischeren Grenzregimes spielt die Frage, welcher Aufwand und gegebenenfalls, welche Geldsumme nötig ist, den Grenzschergen zu entkommen, in der Tat eine nachgeordnete Rolle.
['über die grenze], Zeitung der Kampagne 'kein mensch ist illegal', Frühjahr 1998
Bundesverband Schleppen & Schleusen, Winter 2000
Sozialreferat lehnt Einrichtung von Ombudstellen ab. | 18. June 2015 |
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Einer durch die Sozialreferentin Brigitte Maier unterzeichneten Beschlussvorlage vom 18. Juni 2015 zu Folge wird die zusätzliche Einrichtung einer Ombudstelle von den Akteuren in den Sozialbürgerhäusern als nicht erforderlich angesehen. Sie beantragte daher, die Forderung der Grünen/Rosa Liste nach einer unabhängigen und unparteilichen Beschwerdestelle zu Fragen des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und der Grundsicherung abzulehnen (Antrag vom 26. September 2014 - Antrag Nr. 14-20 / A 00268).
Die Schaffung einer schlichtenden Stelle, die im Streitfall zwischen hilfebürftigen Bürger_innen und dem Jobcenter München in Angelegenheiten vermittelt, bei denen es häufig um die Existenzsicherung von Arbeitslosen und älteren wie schwerbehinderten Menschen geht, scheint in den Augen des Sozialreferates obsolet. Die vorhandenen Strukturen und Verfahrensabläufe in den Sozialbürgerhäusern seien ausreichend, um den meisten Kundenanliegen zeitnah und lösungsorientiert begegnen zu können.
Diese Argumentation mag jedenfalls für solche Fälle gelten, in denen sich von der Sachbearbeitung genug Zeit genommen werden kann, um den Hilfebedürftigen die Bescheide und oft auch zunächst ungerecht wirkenden Entscheidungen des Jobcenters ausführlich zu erläutern. Die Realität zeigt aber´viel häufiger, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter schon aufgrund ihrer hohen Fallzahlen von bis zu 180 zu Betreuenden zwangsläufig in eine Verwaltungspraxis verfallen, die von ausschließlich schriftlicher Kommunikation, juristischen und schwer verständlichen Textbausteinen und Unverständnis für jeden zeitlichen Mehraufwand geprägt ist. So werden dann auch mal sämtliche Leistungen einer fünfkopfigen Familie eingestellt, ohne vorher persönlich mit der Bedarfsgemeinschaft über mögliche Gründe für eine Weitergewährung gesprochen zu haben. Das wiederum führt bei manchen Hilfebedürftigen zu einer Grundhaltung 'der Behörde' gegenüber, die von Angst, Resignation, oder in Einzelfällen auch von Aggression geprägt ist.
Eine Ombudstelle könnte schon aufgrund ihrer unabhängig beratenden Funktion Bescheide nicht nur prüfen, sondern dem ratsuchenden Hilbedürftigen diese auch eingehend und detailliert erläutern. Bei dem hohen Anteil von rechtmäßigen Bescheiden des Jobcenters München würden damit viele Widerspruchs- und auch Klageverfahren bereits im Vorfeld vermieden werden. Hingegen würde bei dem vergleichsweise geringen Anteil an rechtswidrigen Bescheiden eine durch die Ombudstelle beantragte amtsinterne Prüfung (§ 44 SGB X) die Qualität und Rechtssicherheit der Entscheidungen des Jobcenters München weiterhin verbessern.
Zu Bedenken ist aber die Integration von Ombudstellen in jedes einzelne Sozialbürgerhaus. Bereits durch die Ortsnähe, wie durch die dadurch entstehende Verwaltungshierarchie innerhalb der Aussenstellenleitung, wäre die Unabhängigeit und Unparteilichkeit einer solchen Beschwerdestelle in Frage gestellt. Im Sinne der Aufsichtsfunktion des Stadrates gegenüber der städtischen Verwaltung würde sich die Integration einer Ombudstelle vielmehr innerhalb des Rathauses anbieten. Auch aus personellen Erwägungen würde das die Zusammenfassung und Zuständigkeit für sämtliche Sozialbürgerhäuser der LHM an einem zentralen Ort und so auch die zentrale Erfassung der Beschwerden ermöglichen. Wegen der besonderen prekären Aufgabenstellung der zentralen Wohnunglosenhilfe und der damit verbundenen gemeinsamen Zuständigkeit von Jobcenter und Amt für Wohnen und Migration, wird auch die Schaffung einer zweiten, innerhalb der ZEW angesiedelten Ombudstelle angeregt.
Durch einen Änderungsantrag der SPD/CSU wurde Sozialreferentin Maier nunmehr beauftragt, dem Stadrat ein schlüssiges Konzept für ein Beschwerdemanagement (SGB II, SGB XII) vorzulegen.
"Beschluss des Sozialausschusses vom 18. Juni 2015
Wohnungslosenhilfe München - kein Anschluss unter dieser Nummer? | 20. April 2015 |
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Mit Schreiben des Datenschutzbeauftragten und zugleich Leiters der Rechtsabteilung der Landeshauptstadt München vom 4. März 2015 wurde unser Verein aufgefordert, "aus Fürsorgegründen der LHM gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Telefonliste der ZEW umgehend von der Internetseite des IGEL e.V. zu entfernen."
Gemeint war die derzeit immerhin einzige Möglichkeit, die Sachbearbeiter der Zentralen Wohnungslosenhilfe telefonisch direkt zu erreichen, also die des für Münchner Obdachlose einzig zuständigen Zusammenschlusses von Wohnungsamt und Jobcenter. Einer Behörde, die in sozialen Fachkreisen und selbst bei mit ihr kooperierenden Sozialbürgerhäusern zu recht als unerreichbar gilt. Zu den telefonischen Sprechzeiten der ZEW am Nachmittag ist auf deren zentralen Rufnummer eine Ansage zu hören, dass man gerade ausserhalb der telefonischen Sprechzeit anriefe. Eine Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen oder um Rückruf zu bitten, gab es nie. Die hätte auch selten was genutzt, denn den derzeit rund 3.000 registrierten Münchner Obdachlosen stehen gerade mal zwanzig, mittlerweile bereits aufgestockte Leistungssachbearbeiter der ZEW gegenüber.
Mehr als ein Grund also, sich von den lästigen, Arbeit verursachenden und zeitraubenden Antragstellern so weit wie möglich abzuschotten. Viele Obdachlose bleiben dabei auf der Strecke, der Rest versucht, durch persönliche Vorsprache einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren. Direkt zusammenarbeitende Behörden und Sozialstellen verfügen entweder über ein Durchwahlverzeichnis aller Nebenstellen der Sachbearbeiter_innen, oder hoffen darauf, dass das nur für den Dienstgebrauch herausgegebene städtische Telefonbuch dem ständigen Personalwechsel in der ZEW in seiner Aktualität stand hält. Grund genug für IGEL e.V., diese Abschottungspolitik zu durchbrechen und das interne Durchwahlverzeichnis bereits im Jahr 2013 zu veröffentlichen, wohl wissend, dass auch dies schnell an Aktualität verlieren werde. Dennoch verzeichnete es noch vor seiner Aktualisierung auf dem IGEL-Server im Januar 2.386 Anfragen. Ein Bedarf schien gedeckt.
Dass nunmehr gerade der für den Datenschutz zuständige Leiter der Rechtsabteilung der LH München eben keinen Leitfaden für Informationsfreiheitsanträge auf Herausgabe aktueller Jobcenter Telefonlisten schreibt, sondern nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung haltlose Abmahnungen und Löschungsaufforderungen hinsichtlich der auf diesen Seiten verbreiteten Telefonliste verschickt, folgt einer bundesweiten Tradition der Jobcenterabschottung. Bereits im Januar 2014 hatte Harald Thomé die bis dahin auf seinen Internetseiten veröffentlichten Telefonlisten aus dem Netz genommen. In seiner Ausstiegserklärung schrieb er nach einem Jahr zahlreicher persönlicher Angriffe und Unterlassungsklagen: "Bei diesem Bedrohungsszenario gerät der Konflikt aus den Fugen. Diese unverhältnismäßigen Folgen haben mich dazu bewogen, die Veröffentlichungen einzustellen. Hier werden meine Familie und ich unmittelbar in unserer Existenz bedroht." und: "Die Bilanz des Behördenhandelns ist erschreckend." Auch die dann übernehmende Piratenpartei hat die Veröffentlichung von über 120 bundesweiten Jobcenter Telefonlisten derzeit eingestellt. "Die Telefonlisten sind vorübergehend entfernt, da wir einen juristischen Sachverhalt klären müssen", heisst es seit einigen Monaten auf ihrem Piraten-Wiki.
Einen Mittelweg versucht IGEL e.V. zu gehen, indem wir die Namen der Sachbearbeiter, mithin die einzigen persönlichen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, aus den Telefonlisten entfernt haben und zudem nur die dienstlichen Daten behördlicher Mitarbeiter mit Aussenkontakt (Parteiverkehr) veröffentlichen. Damit ist jedenfalls der persönliche Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht betroffen, auch wenn dies zu einer gewissen Unhöflichkeit auf Seiten der Antragsteller führen kann, da sie ihre Sachbearbeiter nun nicht mehr persönlich mit Namen ansprechen können. Zumindest wissen sie aber, welcher Sachbearbeiter für ihren Buchstabenberich zuständig ist und wie sie diesen telefonisch sprechen oder wo sie ihn persönlich antreffen können.
Telefonliste der Zentralen Wohnunglosenhilfe (Jobcenter München) - 2015
Für diesen Weg hat sich IGEL e.V. nicht nur nach eingehender juristscher Prüfung der derzeitigen Rechtsprechung entschlossen, sondern auch nach eingehender Beratung, inwieweit tatsächlich persönliche schützenswerte Interessen der Mitarbeiter der LHM zu berücksichtigen sind. Urteile zahlreicher deutscher Verwaltungsgerichte, die die Veröffentlichung behördlicher Telefonlisten in der durch IGEL e.V. gewählten Form eindeutig billigen, können deshalb auch unserem Antwortbrief auf die Abmahnung des Datenschutzbeauftragten der LHM vom 20. April 2015 entnommen werden.
Übrigens ist die telefonische Erreichbarkeit in den Jobcentern laut einer Mitteilung des Pressereferates vom 5. März 2014 aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet.
Zeitplan Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II | 08. February 2015 |
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Genau ein halbes Jahr ist es nun her, als die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II (AG Rechtsvereinfachung im SGB II) der ASMK mit Umlaufbeschluss vom 8. August 2014 ihren Abschlussbericht präsentierte. Laut ASMK war das Ziel der AG stets, Änderungsbedarfe im SGB II zu identifizieren, durch deren Umsetzung Bescheide transparenter und verständlicher gestaltet, die Verwaltungsabläufe optimiert und insgesamt die Verwaltung und die Sozialgerichte entlastet werden würden.
Dabei tagte die Arbeitsgruppe stets geheim. Weder Trägern der Erwerbslosenhilfe und noch nicht einmal den Mitgliedern des Bundestages wurde der Informationszugang zu der "teils grundgerechtswidrigen Giftliste" der sogenannten Bund-Länder-Arbeitsgruppe gewährt (siehe IGEL-Nachrichten vom 6. Juli 2014). Geplant war, die geheimen Vorschläge der ASMK am 5. November 2014 im Bundestag und am 19. Dezember 2014 im Bundesrat zu behandeln. Nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom 5. November 2014 wurde dieser Gesetzentwurf jedoch noch nicht einmal für die Tagesordnung des Kabinetts angemeldet. Dies bestätigt eine kleinen Anfrage der Fraktion 'Die Linke' im Deutschen Bundestag vom 24. November 2014 (BT-DrS 18/3289).
Indes hält die Bundesregierung den in Entstehung befindlichen Gesetzentwurf nach wie vor unter Verschluss. Sie scheint den Entscheidungsprozess noch immer nicht abgeschlossen zu haben, welche der 30 von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einstimmig beschlossenen Rechtsänderungsvorschläge in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollen. Auf die Frage, welche einzelnen Vorschläge strittig sind, antwortet die Bundesregierung am 10. Dezember 2014 (BT-DrS 18/3289) auf die kleine Anfrage wörtlich: 'Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, Auskünfte über noch nicht abgeschlossene interne Willensbildungsprozesse zu erteilen. Nach Abschluss der internen Abstimmungen wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen.' Juristisch gesehen mag sich die Bundesregierung damit auf der sicheren Seite wähnen. Ob aber die von ihr aufrecht erhaltene Intransparenz das politisch geschickteste Mittel war, werden erst die Proteste gegen die sogenannten 'Rechtsvereinfachungen' zeigen.
Commerzbank und GEMA gegen Obdachlose | 29. January 2015 |
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Von Markus Kirsch - telepolis: In Berlin will die Commerzbank mit Musikbeschallung unerwünschte Gäste aus den Vorräumen von Filialen fernhalten. Nach Berichten der Berliner und der Süddeutschen Zeitung setzt die Commerzbank in zwei Berliner Filialen am Mehringdamm und in der Schönhauser Allee testweise Musik zur Vertreibung von Obdachlosen ein. Noch bis Ende Februar soll mittels zweier Lautsprecher zwischen ca. 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens Musik in Dauerschleife laufen, um ungebetene Gäste fernzuhalten...
Ein weiterer Grund, die Commerzbank-Collagen des deutschen Kurt Schwitters neu zu denken und mehr als zehn Jahre alte Taktiken wieder aufzugreifen. Schliesslich leitete Kurt Schwitters 1919 eine ganz neue Epoche der künstlerischen Reibung mit den sozialgesellschaftlichen Verhältnissen ein.
Erreichbarkeit des Jobcenters am Telefon | 13. March 2014 |
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Laut einer Mitteilung des Pressereferates vom heutigen Tag sei aus Sicht der Bundesregierung die telefonische Erreichbarkeit in den Jobcentern gewährleistet. Das schreibt sie in ihrer Antwort [18/735] auf die kleine Anfrage [18/637] von Katja Kipping, Die Linke.
Münchner Obdachlose hingegen würden sich freuen, auch nur einen Mitarbeiter im Callcenter zu erreichen. Denn seit Anfang des Jahres setzt die für Obdachlose zuständige Zentrale Wohnungslosenhilfe des Jobcenters München [ZEW] auf eine zentrale telefonische Vermittlungsstelle, für die die zu den Öffnungszeiten längst überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone zuständig sein sollen.
Ein Obdachloser, der sich zu den Öffnungszeiten telefonisch an das für ihn zuständige Jobcenter wenden will, wird durch einen Anrufbeantworter darauf verwiesen, zu den Öffnungszeiten erneut anzurufen. Diese sinnvolle neue Regelung führt demzufolge wohl aus Sicht der Bundesregierung zu den Einsparungsmöglichkeiten, die die Neuverschuldung des deutschen Staatshaushaltes schön rechnen soll. Denn nur so können obdachlosen Münchner_innen ihnen zustehende Sozialleistungen dauerhaft verweigert werden, was zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Staatshaushaltes zum Nachteil der Sozialausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe beitragen dürfte.
Um dem etwas entgegen zu setzen, weisen wir gerne noch einmal auf die Durchwahlen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus der internen Telefonliste der ZEW sowie weiterer bundesweiter Jobcenter hin, die bislang ansonsten durch das Jobcenter München unveröffentlicht geblieben sind.
Und was machst Du so? | 04. March 2014 |
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Was nun folgt, widerstößt gegen die bisher geltenden Prinzipien der Glücklichen Arbeitslosen (1), die ungern mit der Theorie beginnen. Sie bevorzugen vielmehr Propaganda durch Tat, Untat und vor allem Nicht-Tat. Zudem gibt es auf dem Gebiet der glücklichen Arbeitslosigkeit noch keine entscheidenden Forschungsergebnisse, die präsentierbar wären. Jedoch sind ein paar Erklärungen nötig, denn die Gerüchte, die den Glücklichen Arbeitslosen schon einen heimlichen Ruhm verschafft haben, sind nicht frei von Mißverständnissen. Über ziemlich grundlegende Aspekte sogar, nämlich das Glück, und die Arbeitslosigkeit außerdem.
Erstens, da vom Glück die Rede ist, wird die Sache sofort verdächtig. Glück ist bürgerlich. Glück ist unverantwortlich. Glück ist undeutsch. Und überhaupt, wie kann man glücklich sein, angesichts der Armut, der Gewalt und der Schrippen, die nun 67 Pfennige kosten, obwohl nichts weiter als Luft drin ist.
(1) Peter-Paul Zahl veröffentlichte 1973 in West-Berlin eine Zeitschrift, „Der Glückliche Arbeitslose"
weiter lesen auf satt.org: …und was machen Sie so im Leben?
Neue Mietobergrenze der Landeshauptstadt München | 01. March 2014 |
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Fast zwei Jahre nach der Entscheidung des Landessozialgerichtes Bayern, in der der Landeshauptstadt München und dem Jobcenter aufgegeben worden war, neue Berechnungskriterien für die Mietobergrenzen zu finden, sind diese nun endlich festgesetzt worden - mehr oder wenig freiwillig.
Bereits im Juli 2012 hatte das Landessozialgericht Bayern aufgrund der Klage einer damals 58 jährigen Mieterin aus der Maxvorstadt entschieden, dass die schon seit 2008 geltenden Mietobergrenzen durch die Stadt und das Jobcenter München neu zu berechnen seien (Süddeutsche Zeitung vom 12. Juli 2012). Denn auch während des insgesamt fast vier Jahre andauernden Verfahrens konnte das Jobcenter München bereits laut der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichtes (L 16 AS 127/10) kein schlüssiges Konzepkt dafür vorlegen, wie sich die Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern zugestandenen Mietobergrenzen im einzelnen berechnen liessen. In der mündlichen Begründung erläuterte die Vorsitzende Richterin damals, dass eine etwaige Klagehäufung gegen die zu gering veranschlagten Mietobergrenzen zu einer Überlastung des Gerichts führen könne. Das Jobcenter sei deshalb angehalten, baldmöglichst neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Mietobergrenzen zu finden, so die Vorsitzende Richterin.
Trotz des eindeutigen Richterspruchs liess sich das Jobcenter München seitdem erneut fast zwei Jahre Zeit, um die zu erstattenden Mieten den realen Verhältnissen des Münchner Mietmarktes anzupassen. Es wartete erst die Revisionszulassungsentscheidung des Bundessozialgerichtes vom 10. September 2013 (B 4 AS 77/12 R) ab, statt dem Urteil des Landessozialgerichtes von sich aus Glauben zu schenken. Dennoch bemühte sich jedenfalls das Sozialreferat der Landeshauptsadt anlässlich der geplanten Neuregelungen des Zweiten Sozialgesetzbuches vergeblich darum, die Frist zur Weitergewährung der durch den Leistungsbezieher überschrittenen Kosten der Unterkunft von längstens sechs Monaten ersatzlos zu streichen. Diese Anregung wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich abgelehnt.
Mit der jetzigen Neuregelung der Mietobergrenzen schafft das Jobcenter München indes einen Umgehungstatbestand, um die finanziellen Auswirkungen des rechtskräftig gewordenen Urteils zumindest teilweise doch versteckt abzuwenden. Denn die neuen Mietobergrenzen wurden nunmehr erstmals vom Jobcenter München als Bruttokaltmiete ausgelegt, angeblich um sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes anzupassen. Weil die zuvor zu Grunde gelegten Nettokaltmieten aber keine Betriebsnebenkosten enthielten, dürfte sich die sogenannte Erhöhung für die von den hohen Münchner Mieten am härtesten getroffenen Hartz-IV Bezieher_innen angesichts der noch stärker als die Mieten derzeit steigenden Wohnnebenkosten kaum rechnen. Die sogenannte Erhöhung der Mietobergrenzen fällt damit in der Realität deutlich geringer aus, als es zunächst scheint und dürfte in Einzelfällen sogar zu einer Reduktion der durch das Jobcenter zu übernehmenden Gesamt-Unterkunftskosten führen.
Nachtrag August 2015: Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass sich das Sozialreferat der Landeshauptstadt als Betreuungsreferat des Jobcenters München anlässlich der anstehenden Neunten Änderungsreform des Zweiten Sozialgesetzbuches mit Schreiben vom 23. April 2014 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür eingesetzt hat, die in § 22 Abs. 1 S.2 SGB II normierte Frist von maximal sechs Monaten (wieder) zu kippen, innerhalb derer einem Hilfebedürftigen Gelegenheit gegeben wird, eine günstigere Wohnung zu finden. Als Begründung wurde die verheerende Wohnungsmarktlage in München angegeben, die es oft nicht erlaubt, innerhalb eines halben Jahres eine Wohnung unterhalb der Mietobergrenze zu finden. Das BMAS hat diesen Antrag mit der fadenscheinigen Begründung verworfen, dass der Wohnungsmarkt nicht bundesweit angespannt sei (Antwort der Sozialreferentin und berufsm. StRin Brigitte Maier auf eine Anfrage der im Sozialausschuss vertretenen Mitglieder der SPD: Beschlussentwurf vom 12.05.2015 - StR 14-20 / F 00259 - Seite 3).
Die Interessengemeinschaft der Erwerblosen München rät deshalb auch weiterhin dazu, gegen sogenannte Wohnkostensenkungsaufforderungen Widerspruch einzulegen und im Zweifel zu klagen, um diesen Umgehungstatbestand für alle Münchner_innen gerichtlich feststellen zu lassen. Wieviel Miete Sie derzeit maximal vom Jobcenter oder Sozialamt in München zu erwarten haben, können Sie aktuell auf den Seiten der Landeshauptstadt lesen.
Deutschland hat EU weit die größte Vermögensungleichheit | 28. February 2014 |
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Markus M. Grabka, Christian Westermeier, DIW - Nach aktuellen Analysen auf der Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) belief sich das Nettovermögen der privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2012 auf 6,3 Billionen Euro. Knapp 28 Prozent der erwachsenen Bevölkerung verfügten über kein oder sogar ein negatives Vermögen. Im Durchschnitt lag das individuelle Nettovermögen 2012 bei gut 83 000 Euro, es war damit nur wenig höher als zehn Jahre zuvor.
Kaum verändert hat sich auch der Grad der Vermögensungleichheit. Mit einem Gini-Koeffizienten von 0,78 weist Deutschland im internationalen Vergleich ein hohes Maß an Vermögensungleichheit auf, und innerhalb des Landes besteht fast 25 Jahre nach der Vereinigung noch immer ein starkes Gefälle zwischen West- und Ostdeutschland. Das durchschnittliche Nettovermögen der Ostdeutschen war 2012 um mehr als die Hälfte niedriger als das der Westdeutschen.
26. Februar 2014: Pressemitteilung - DIW Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Hartz-Gesetze ruinieren Vermögen vieler Deutscher | 26. February 2014 |
Von Tobias Kaiser - Das Vermögen Arbeitsloser hat sich seit 2002 im Schnitt fast halbiert. Zudem haben fast zwei Drittel gar nichts oder sogar Schulden. Eine große Rolle dabei dürften die Hartz-Gesetze gespielt haben. Die zweite Entwicklung betrifft Arbeitslose, deren kollektives Vermögen in den vergangenen Jahren drastisch geschrumpft ist: Besaß ein Arbeitsloser im Jahr 2002 im Durchschnitt noch rund 30.000 Euro, waren es zehn Jahre später nur noch 18.000 Euro.
Jobcenter München vom Stuhl gefallen | 16. April 2013 |
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Wegen einer tatsächlichen Fallzahl von 150 bis 160 Hartz-IV-Haushalten pro Mitarbeiter haben auch die Leistungssachbearbeiter des Sozialbürgerhauses Neuhausen-Moosach eine Überlastungsanzeige gestellt. Wenn Kollegen krank oder in Urlaub seien, entstünden erhebliche Verzögerungen, die zu Beschwerden führten: Denn für den jeweiligen Stellvertreter verdopple sich dann die Fallzahl. "Fast jeder schleppt sich krank ins Büro", heißt es in dem Brandbrief, um nicht den Kollegen mit der Vertretung zu belasten und Rückstände bei beiden auflaufen zu lassen. Dass sich Musati dann auch noch mit einer niedrigeren Krankheitsquote brüstet, "klingt daher für uns auch noch wie eine zusätzliche Verhöhnung".
Süddeutsche Zeitung, 16. April 2013: Jobcenter München: Wegen Überlastung vom Stuhl gefallen
Peter-Paul Zahl: Der glückliche Arbeitslose | 16. November 1979 |
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Schlagen wir eine der vielen Zeitung auf, welche die Frechheit aufbringen, sich alternativ, links oder gar linksradikal zu nennen, überfällt uns der heilige Zorn. Wohin man auch schaut, ob In- oder Ausland, es wird wahrhaftig über Arbeitslosigkeit und Berufsverbot geklagt und gejammert.
Haben wir uns denn je um Arbeit und Beruf geschert – im Kapitalismus? Man wagt, uns Faulenzertum, Genusssucht und Müßiggang vorzuwerfen – wovon es gar nicht genug geben kann –, und Ihr bettelt darum, Berufe ausüben zu dürfen? [...]
Könntet Ihr Euch im Ernst mit dem Gedanken abfinden, Euer ganzes Leben als Rechtsanwälte, Lehrer, Dozenten, Richter zu verbringen? Gar bis zum 65. Lebensjahr? Hat nicht auch Euch der Heilige Schauder gepackt, wenn Ihr auch nur dran dachtet?
Sind Arbeitslosigkeit und Berufsverbot nicht vielmehr Vorstufen künftiger Arbeits- und Lebensweisen? Fordern wir nicht:
Arbeitslosigkeit für Alle!?
Liegen nicht großartige Perspektiven darin, ein ganzes Leben lang nichts, aber auch gar nichts für den Moloch “Kapitalverwertung” zu tun? Wächst nicht im Schoße der Alten Gesellschaft das strahlende Kind der Zukunft heran: der tanzende, lachende, spielende, genießende, singende Mensch von Morgen, der seine Bedürfnisse liebt und lebt?
Arbeitslosengeld und Sozialhilfe seien zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben?
Dann kämpft dafür, diesen Zustand zu ändern. Betreibt die Große Aneignung. Fordert den Politischen Lohn. Gründet die Partei gegen die Arbeit! (Bei einer Millionen Arbeitslosen mit etwa je drei Angehörigen kämen 4 Millionen Stimmen zusammen – unseres Wissens also etwa 10 % aller Stimmen...)
Arbeitszeit – Freizeit, Kultur – Leben, Sexualität – Arbeit: diese Begriffe drücken die Trennungen in unserem Alltag aus. Nun, da das wunderbare Zeitalter der Nicht-Arbeit für viele angebrochen ist, obwohl das Kapital die Macht noch in den Händen trägt, ist es uns, den Arbeitslosen, die endlich ihr schlechtes Gewissen verlieren müssen, den “Opfern” der Berufsverbote, möglich, den Anderen die Aufhebung der Trennungen vorzuleben, in Spiel, Freude und Zusammenarbeit in Harmonie.
“Doppelstrategie” darf nicht bedeuten, lauthals Arbeit zu fordern – und sich in Wirklichkeit (wie jedermann) nach Feierabend, Sonnabenden und Sonntagen, Feiertagen und Urlaub zu sehnen. Kann nicht bedeuten: Schluss mit dem Berufsverbot! zu schreien – und in der politischen Arbeit einen Zustand anzustreben, der Richtern, Dozenten, Verfassungsrechtlern, Lehrern und ähnlich unnützen Berufen das Handwerk legen wird.
Sind unsere Bedürfnisse wirklich Ausgangspunkte unserer Politik, wir Marx und Lafargue (Lebensmittel) forderten? Dann begrüßen wir Arbeitslosigkeit und Berufsverbot ausdrücklich. Dann richten wir Schulungskurse für alle ein, die Anhörungsverfahren unterworfen werden oder sich bei einem Ausbeuter bewerben müssen. Schulungskurse, in denen gelernt wird, wie man möglichst radikal und verfassungsfeindlich aussieht; wie verschlagen-naturalistische Antworten gegeben werden; wie das Augenmerk der Prüfer vom Verfassungs“schutz” auf alle jene Punkte gerichtet werden kann, die diesen Toren entgangen waren; wie ein möglichst saloppes, unverschämtes Auftreten helfen kann (Bewerbungen nur unrasiert, nach Rotwein und Knoblauch riechend, ein Anarchoblatt unter dem Arm).
Arbeitslos
Dann werden Arbeits- und Sozialämter Stätten freudiger Begegnung. Dann werden Tricks und Tipps von Mund zu Mund weitergegeben, sich erfolgreich dem Ansinnen zu entziehen, Arbeit annehmen zu müssen. Dann fragen wir nicht kriecherisch nach irgendwelchen Posten und Stellen, sondern sacken – fröhlich pfeifend! – stolz alle uns zustehenden Gelder ein. Dann tragen wir jeden abgelehnten Lehramtskandidaten auf den Schultern aus den finsteren Verließen der Bürokraten. Dann bilden wir heiter Trupps von Arbeitslosen, die Büros belagern und jedes, aber auch jedes Angebot sozialer Hilfe in Anspruch nehmen. Dann werden wir alle “Animateure” in den Plätzen unseres Ewigen Urlaubs: unseren Städten und Dörfern.
Hoch die Arbeit – dass keiner dran kann!
Unsere Sorge darf nicht länger darin bestehen, an Arbeit zu kommen, sie kann vielmehr darin gesehen – und gemeistert! – werden, sich mit genügend Kohle, Asche, Mäusen, Rubelchen für den andauernden Festtag zu versehen. Schon heute kosten beispielsweise Unterkunft und Verpflegung für Straf- und Untersuchungsgefangene bei Weitem mehr als ein gleich langer Urlaub auf Mallorca oder am Sonnenstrand. Warum also nicht gleich alle Personen, die aus dem Produktionsprozess herausgefallen sind, in den Süden schicken? Vergessen wir nicht: Wir sind viele und werden immer mehr. Zur Zeit gibt es in den hochentwickelten Industrieländern des Kapitalismus 18 Millionen Arbeitslose. Spricht sich herum, wie wunderschön Muße sein kann, wird unsere Branche die mit den höchsten Zuwachszahlen sein und gewaltigen Zulauf aus Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Industrie erhalten. Ja, das Verhältnis von Arbeitenden zu Nicht-Arbeitenden wird sich rapide umdrehen. Unser Ziel muss sein: ein jeder ein Playboy (deutsch: Spieljunge), eine jede ein Playgirl – allerdings ohne die spezifischen Laster jener, die sich heute so nennen.
Der in der Hängematte dösende Eingeborene von den Trauminseln, von dem schon Marx schrieb, ist unser Vorbild. Und bald wird auch dem Letzten einsichtig, dass der malochende, schwitzende, nervlich zerrüttete Lohnabhängige und Ausgebeutete – dauernd Stress, Dreck, Gestank, Lärm, Berufskrankheit, der Gefahr eines Unfalls usf. ausgesetzt – ein Gespenst grauer Vergangenheit, dunkler Vorgeschichte sein muss, sein wird.
Berufsverbot für Alle! Eine Jede, ein Jeder arbeitslos!
müssen unsere Forderungen lauten. Schluss mit der Verdrehung aller Werte! Das verfaulende kapitalistische System selber liefert uns die Alternative: hitzefrei im Sommer, nebelfrei im Herbst, kältefrei im Winter, erkältungsfrei im Frühling, arbeitslos und brünstig – glücklich das ganze Jahr über. Nichts anderes. Freiheit und Glück, sagen wir immer, nicht: Arbeit und Unglück.
So sei es.
Arbeit ist Verrat am Proletariat!
Anmerkung:
Dieser Text ist der Leitartikel der 1979 erschienenen (fiktiven) Zeitschrift “Der glückliche Arbeitslose”. Der Artikel umfasst die Seiten 1 bis 6 der 25-seitigen Zeitschrift, über die der Herausgeber, Peter-Paul Zahl, schreibt: “Jahrgang 1, Nummer 1, erste und letzte Ausgabe”. Für diese Zeitschrift übernahm Gerhard Seyfried die Gestaltung und Illustration.
Diese Zeitschrift gibt es nur in folgendem Buch:
Peter-Paul Zahl: “Die Glücklichen”, Schelmenroman, 1. Ausg. 1979 im Rotbuch Verlag, S. 197-221