bürgergeld & weltschmerz: nachrichten [igel münchen]
rss: https://igel-muc.de/rss/video-news.xml
Notizbuch: Energiearmut | 29. March 2017 |
Speichern: [mp3 - 10.9 MB] -- Medien: Audiocast - UID: 20160329
"Energiearmut"
Wann darf der Versorger den Strom abschalten?
Bayerischer Rundfunk, Notizbuch, von Hanna Maier,
Dipl. Psych. Frank Luschei und Annika Arnold
Wer arm ist, gibt prozentual fast doppelt so viel seines Einkommens für Energie aus, wie reiche Menschen. Das trifft Rentner und Geringverdiener, aber am prekärsten betroffen sind Haushalte, die in der Grundsicherung der Sozialleistungssysteme sind. "Wir wissen aus relativ plausiblen Berechnungen, dass alleine in dieser Grundsicherung schon viel zu geringe Energiekosten berücksichtigt sind.", so der Sozialforscher Frank Luschei von der Univerität Siegen.
In der Praxis trifft das genau so auf Annika Arnold zu. Sie hat einen Hochschulabschluss in Naturwissenschaften und ist während der Doktorarbeit schwanger geworden. Danach hat sie als Alleinerziehende keine neue Arbeit mehr gefunden. Seitdem leben sie und André von Unterhalt und Arbeitslosengeld 2, also Hartz IV. "Letztendlich zum Leben zur Verfügung haben wir zwei, mein Sohn und ich, um die 400;- Euro im Monat."
In Deutschland haben 2016 die Energieversorger 7,7 Millionen Haushalten eine Stromsperre angedroht. Doch politisch wird das Thema kaum diskutiert. Eine kleine Anfrage der Linkspartei hat ergeben, dass die Bundesregierung noch nicht einmal bereit ist, den Begriff der Energiearmut zu definieren und damit anzuerkennen. Es gibt auch nur eine lückenhafte Datenerhebung. Weder Dauer der Sperrungen noch absolute Zahl der betroffenen Menschen werden bisher statistisch erfasst. Dabei hat die EU-Kommission bereits 2009 die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Strategien gegen Emergiearmut zu entwickeln.