Hartz-IV Nachrichten (IGEL München)
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| 18. May 2022 |
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Der Jurist und scheidende Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, räumte auf mehrmalige Nachfrage des MdB Stephan Stracke (CSU) soeben ein, dass trotz der erst ausgelaufenen epidemischen Lage dem Urteil des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. November 2019 ( BvL 7/16) Folge geleistet werde.
Der elfte Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages lud heute zur Anhörung und Stellungnahme durch Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, um erneut das angebliche Für- und jede Menge Wider der Sanktionsparagraphen zu erwägen. Dabei bezeichnete Scheele die jetzige Sanktionspraxis bei Regelverstößen von Hartz-IV-Empfängern erneut für „ganz vernünftig“.