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to top Bundesregierung: Kein Verzicht auf Hartz-IV Sanktionen
15. March 2014


Speichern: [mp4 - 265.7 MB] -- Sparte: Videocast - UID: 20140315

Das Pressereferat der Deutschen Bundesregierung bedient sich bei seiner Öffentlichkeitsarbeit der Parlamentarischen Staatsekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele-Lösekrug-Möller (SPD). Mit deren 'sozial'-demokratischem, rhetorischen Geschick lässt die Bundesregierung heute verlauten, dass ein gänzlicher Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II von der Bundesregierung (SPD, CDU) abgelehnt werde. "Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollten, auch zur Mitwirkung verpflichtet sind", erklärte die ehmalige Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Fraktion Lösekrug Möller.

Dass diese Argumentation schon deshalb nicht greift, weil die §§ 60, 66 des Ersten Sozialgesetzbuches die Mitwirkungspflichten zur Voraussetzung machen, um überhaupt Sozialleistungen zu erlangen und von daher die spezielleren und subsidiären Sanktionsvorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches jedenfalls zur Erzwingung der Mitwirkung nicht erforderlich sind, entgeht leider auch der ehedem in der Arbeitslosenverwaltung tätigen und für die Rechte der Erwerbslosen kämpfenden Inge Hannemann. Sie hatte in der sechsten öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses Gelegenheit, sich zu ihrer Petition 46483 vom 23.Oktober 2014 zu äußern, in der sie die sofortige und umfassende Abschaffung der Sanktionsparagraphen des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches forderte. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf das 2008 statuierte Bündnis für ein Sanktionsmoratorium, das als ersten politisch umsetzbaren Zwischenschritt eine Aussetzung der Sanktionen unter der Mithilfe von Angelika Werneck und Katja Kippng (Die Linke) vorsah.