,meins, deins, das sind doch bürgerliche kategorien.´ josef ackermann

bürgergeld & weltschmerz: nachrichten [igel münchen]

nachrichten rund um bürgergeld, sozialhilfe & all den weltschmerz | texte, audio, video, podcast, mp3, mp4
rss: https://igel-muc.de/rss/video-news.xml
Zeitraum:
Medien:
Sparten: Alle - Text - Audio - Video
to top 2016 - Neue Regelsätze und die politische Willensbildung
01. January 2016


Speichern: [mp4 - 81.3 MB] -- Sparte: Videocast - UID: 20160101

Zum 1. Januar 2016 werden die sozialrechtlichen Regelsätze bei Hartz-IV und in der Grundsicherung geringfügig angehoben. Auch beim Kindergeld und beim Kindesunterhalt erfolgten Änderungen, die Sozialleistungen beziehende Familien und Alleinerziehende betreffen.

Die neue Wohngeldberechnung kann in seltenen Einzelfällen dazu führen, dass Wohn- und Kindergeld zusammen ausreichen, um nicht mehr von Hartz-IV abhängig zu sein. Insbesondere schulische Mehrbedarfe im Rahmen des soziokulturelles Existenzminimums der Kinder sind dann aber ausgeschlossen. Viel versprechen dürfen sich die Erwerbslosen im Jahr 2016 also nicht.

Während die Bundesregierung die seit der unter Ursula von der Leyen üblich gewordene 5 € Erhöhung von Grundsicherungs-, Hartz-IV- und Asylbewerberleistungen werbeträchtig auf ihren Internet-Seiten zu vermarkten weiß, ist die diesbezügliche Meldung der Bundesarbeitsagentur für Arbeit eher knapp gehalten.

Das Erwerbslosenforum Deutschland rät indes zu massenhaften Widersprüchen gegen die 2016 versendeten Leistungsbescheide der Jobcenter. Denn die in § 28 Abs. 1 S. 1 SGB XII normierte Pflicht, bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe die Regelsätze in einem durch den Bundestag zu beschliessenden Gesetz neu zu regeln, sei nicht eingehalten worden. Schliesslich sei die 'neue' EVS 2013 bereits am 10. September 2015 veröffentlicht worden. Gleichwohl hat der Gesetzgeber es unterlassen, die Regelsätze des Jahres selbst zu beschliessen. Das Erwerbslosenforum Deutschland hat deshalb einen Musterwiderspruch bereit gestellt, um sich im Falle eines rechtskräftigen Urteils den möglichen Differenzbetrag zu dem durch den Bundesgesetzgeber dann noch zu beschliessendem Gesetz zur Bestimmung der Regelsätze nicht entgehen zu lassen.

Ohnehin handelt es sich bei den sogenannten Erhöhungen der Regelsätze eher um Kaufkraftanpassungen, die die Inflationsrate bei weitem nicht auffangen. Dass die Abschaffung des bis Anfang der 90ger Jahre angewendeten Warenkorbverfahrens dazu führen würde, die immer wiederkehrenden Manipulationsversuche des Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Berechnung der Regelsätze einzudämmen, hat sich indes als Trugschluss erwiesen. Dieser Auffassung sind die Bundestagsfraktionen der Linken und von B90/Grüne gleichermassen. Bei diesem Minimalkonsens der beiden Oppositionsparteien bleibt es jedoch. Denn zu einem Partei-Eigenem oder gar zu einem fraktionsübergreifenden und gemeinsamen oppositionellem Antrag zur Berechnung der Sozialsätze konnten sich die Grünen nicht entschliessen.

Zwar weist ihr sozialpolitischer Sprecher, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn am 18. September 2015 in seiner Pressemitteilung noch darauf hin, dass die alle fünf Jahre beschlossene Regelsatzerhöhung um 5 € jährlich nicht ausreicht, um die gesellschaftliche Spaltung in arm und reich zu beenden. In seiner Rede in der 136. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 12. November 2015 verkürzt er den Antrag von Katja Kipping dann jedoch auf einen alten Kampf-Slogan, der geradezu an Jasminräucherstäbchen geschwängerte Diskurs-Stuben längst ausgestorbener grüner Fundi-Generationen erinnert: 'Wenn ich nicht mehr weiter weiss, gründe ich einen Arbeitskreis', so Dr. Strengmann-Kuhn.

Dabei fanden sich in seiner Rede in der analytischen Kritik am Statistikmodell zahlreiche Parallelen zum Antrag der Linken (BT-Drs. 18/6589), die die Bildung einer eigenen Kommission zur Ermittlung der Regelsätze fordert. Bislang wird regelmäßig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) anhand des Statistikmodells ein Referentenentwurf an den Sozialausschuss des Bundestages gegeben. Bereits die hierbei angewandten Berechnungsgrundlagen sind für ein durchschnittlich vorbereitetes Ausschussmitglied kaum mehr nachvollziehbar, werden aber in der Folge als Beschlussempfehlung an den Bundestag zur Abstimmung weiter gegeben. Um diese schon seit Jahrzehnten Regierungstätigkeit der Verwaltungsexekutive einzudämmen, bietet sich in der Tat die Bildung eines unabhängigen Rates, oder neudeutsch einer Kommission an.

Unglücklicherweise verwendet der Antrag der Linken vom 5. November 2015 tatsächlich den bereits durch die Manipulationen des BMAS vorbelasteten Begriff 'Warenkorb'. Jedoch knüpft der Antrag in seinem Wortlaut eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums an einer komplementären Berechnungsgrundlage an, die eine bessere parlamentarische Kontrolle und zudem eine Orientierung an den im Europäischen Parlament abgestimmten Kriterien der Armutsrisikogrenze bietet.

Bei den positiven Ansätzen der Linken und dem Sachverstand eines sich als 'Armutsforscher' bezeichnenden sozialpolitischen Sprechers der Grünen wäre es wünschenswert, wenn sich wenigstens die Oppositionsparteien über ihre jeweiligen Gegenentwürfe zur Aufweichung des Gewaltenteilungsprinzipes bei der Regelsatzbestimmung verständigen könnten. Die Fraktionsgrenzen hierbei außer Acht zu lassen, wäre der Rückkehr zu einer pragmatischen Sachpolitik geschuldet.

Audio: Gesamte Plenardebatte vom 12. November 2015 (Sitzung 18/136)
PDF: Plenarprotokoll vom 12. November 2015 zu TOP 12 (Sitzung 18/136)
PDF: Antrag vom 5. November 2015 'Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum' (BT-DrS 18/6589)