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Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger | 20. April 2020 |
Speichern: [mp4 - 12.6 MB] -- Sparte: Videocast - UID: 20200420
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[Hannover, NDR, IGEL]: Eine versehentlich öffentlich gewordene Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit unterscheidet in der Verdächtigung und Verfolgung von Sozialleistungsbetrügern zwischen Deutschen und EU-Bürger*innen. Die authentisch wirkende Abschrift der Fachlichen Weisung wurde bislang unter dem Schreibtisch versteckt. Eine Widerrede.
Im Juli 2019 strahlt NDR Info ein Radio-Feature auch über die Fachliche Weisung aus (Min 10:51). Nach der Berichterstattung des Norddeutschen Rundkunks wurde die betreffende Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit bereits 2018 intern herausgegeben, ist aber erst im Frühjahr durch ein 'leak' bekannt geworden und wurde tatsächlich am 1. April 2019 anonym auf de.indymedia.org eingestellt.
««Diskriminierung im Jobcenter? Wie beim Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch Betroffene zur Zielscheibe werden»»
Radio Feature von Sebastian Friedrich [NDR Info - Das Forum am 29. Juli 2019: mp3 | 19:43 Min | Manuskript: pdf]
Zufall oder nicht - ausgerechnet am 20. April 2018 gab demnach die Bundesagentur für Arbeit die erste Version der eigentlich "nur für den internen Dienstgebrauch" vorgesehenen Arbeitshilfe "Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger" heraus. Mittlerweile wurde sie laut Bundesregierung zwei mal, zunächst im Juli 2020 und zuletzt im Februar 2021 überarbeitet. "Die Weitergabe dieser Arbeitshilfe an außenstehende Personen und Stellen ist nur mit Zustimmung der Zentrale erlaubt. Zuwiderhandlungen stellen eine Dienstpflichtverletzung dar", heißt es dort zugleich zentral und prominent auf dem Deckblatt der ersten Seite.
Nachtrag, 20. April 2021:
Auch die Wahrung des Dienstgeheimnis über die interne Weisung war mittlerweile Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung. Sie beantwortete zuletzt am 23. März 2021 die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 19/26865 [Vorabfassung - Fragen 3 und 9]. Zuvor bereits beantwortete die Parlametarische Staatsekretärin Anette Kramme am 26. Oktober 2018 im Auftrag der Bundesregierung die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend "Leistungsmissbrauch im Sozialgesetzbuch II", BT-Drs. 19/4649, die sich jedoch nicht auf die umstrittene Dienstanweisung, sondern auf die damalige Berichterstattung des Focus und der Funke Medien Gruppe bezog, die die Bundesagentur selbst zuvor angestossen hatte. Dabei geht aus den nunmehr veröffentlichten Antworten der Bundesregierung nicht einmal ein Anstieg des allgemeinen Sozialleistungsbetruges in den betreffenden Zeiträumen hervor.