,meins, deins, das sind doch bürgerliche kategorien.´ josef ackermann

Bürgergeld & Weltschmerz: Nachrichten [IGEL München]

Nachrichten rund um Bürgergeld, Sozialhilfe & all den Weltschmerz - Texte, Audio, Video, Podcast mp3, mp4
RSS: https://igel-muc.de/rss/video-news.xml
Zeitraum:
Medien:
Sparten: Alle - Text - Audio - Video
to top Infoabend für Frauen zu Existenzsicherung und Hartz IV
25. May 2016

https://igel-muc.de/images/news/20160525-siaf.jpg
Speichern: [jpeg - 0 MB] -- Sparte: Textcast - UID: 20160525

Speziell für Frauen bietet der Trägerverein siaf e.V. am Dienstag, den 7. Juni 2016 um 18:30 Uhr in der Sedanstr. 37 einen Informationsabend zu Fragen rund um Existenzsicherung und Hartz-IV. Referentinnen sind Jelena Stanilov und Roswitha Zirngiebel.

An diesem Informationsabend haben alle interessierten Frauen die Gelegenheit, sich rund um Hartz IV zu informieren. Durch den Abend führen zwei Beraterinnen und Fachkräfte von siaf e.V., die die Probleme kennen, die im Leistungsbezug von Hartz IV auftreten können.

Weitere Details und Themen auf der Einladung

to top Zündfunk: Obdachlos in Bayern
22. March 2016

https://igel-muc.de/audio/20160322-Zuendfunk-Obdachlosigkeit_in_Bayern-Helen_Malich-Tobias_Ruhland.png

Speichern: [mp3 - 8.4 MB] -- Medien: Audiocast - UID: 20160322

Kritiker zur Unterbringung Obdachloser:
Praxis der Stadt sei rechtswidrig
Süddeutsche Zeitung, München - von Thomas Anlauf
Foto: Alessandra Schelnegger

Nach einem Protestzug am 1. März, bei dem etwa 50 vor allem aus Bulgarien stammende Arbeiter auf ihre prekäre Wohn- und Arbeitssituation in München aufmerksam machten, soll der Druck auf die Stadt erhöht werden. An diesem Dienstag wollen die Demonstranten Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eine 15-seitige Stellungnahme überreichen, wonach die Unterbringungspraxis der Stadt rechtswidrig sein soll.

Die Münchner Initiative Zivilcourage, die sich vor allem für Tagelöhner im Bahnhofsviertel einsetzt, hatte den Anwalt und ehemaligen Stadtrechtsdirektor Karl-Heinz Ruder gebeten, eine Expertise zu erstellen. Ruder kommt darin zu dem Ergebnis, dass das städtische Regelungswerk "aus mehreren Gründen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten kann", wie er in seiner Stellungnahme schreibt.

Restriktive Anweisungen sind notwendig

Die Dienstanweisung zur "Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit" des Sozialreferats vom 12. August 2015 definiert die Voraussetzungen, unter denen ein Obdachloser ein Recht auf Unterkunft hat. Demnach ist die Stadt "im Rahmen der Gefahrenabwehr dazu verpflichtet, Wohnungslose unterzubringen". Allerdings müssen Obdachlose nach Münchner Praxis zunächst nachweisen, dass sie weder eine Unterkunft in ihrem Heimatland noch eine in Deutschland haben. Außerdem müssen die Betroffenen nachweisen oder glaubhaft versichern, dass sie keine eigene Wohnung bekommen konnten.

"Der unbestimmte Rechtsbegriff des Wohnungslosen wurde restriktiv ausgelegt", räumt Frank Boos, Sprecher des Sozialreferats, ein. Eine derartige Dienstanweisung sei aber nötig, um die "bereits völlig überlasteten Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe" nicht noch mehr zu belasten. Das Sozialreferat rechnet damit, dass sich in diesem Jahr allein die Zahl der Wohnungslosen ohne Fluchthintergrund um 650 erhöhen wird.

Derzeit leben etwa 5400 Menschen ohne Wohnsitz in München, bis zu 650 übernachten auf der Straße. Doch natürlich weiß das Sozialreferat um das Dilemma der Wohnungslosen: Ohne feste Adresse gibt es meist keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung. "Wohnraum ist die unerlässliche Voraussetzung, um sich in eine Stadtgesellschaft zu integrieren", so Boos.

Zugezogene haben kein Anrecht auf eine Unterkunft

Eine Frau, die das am eigenen Leib erfahren hat und sich dem Protest an diesem Dienstag anschließen will, ist Albena Y. Die etwa 30-jährige Rumänin arbeitet seit drei Jahren als Reinigungskraft in München und ist nach Angaben der Initiative Zivilcourage seit neun Monaten obdachlos. Sie fordert, dass alle hier lebenden Menschen ganzjährig ein Recht auf Unterkunft und eine Meldeadresse haben.

Doch rechtlich ist die Sache nicht eindeutig. Zwar gilt für EU-Bürger wie Rumänen das Recht auf Freizügigkeit. Allerdings bedeutet das nicht, dass sich die Kommune am neuen Wohnsitz automatisch um neu Zugezogene kümmern muss. 2012 entschied das Verwaltungsgericht München den Fall einer damals 29-jährigen Frau aus Rumänien, die mit ihren drei Kindern nach München gezogen war und nach wenigen Tagen eine Unterkunft von der Wohnungslosenhilfe einforderte. Die Stadt lehnte das ab und bekam vom Verwaltungsgericht in der Sache recht.

to top  EU-workers are not tolerated to settle down in Munich
06. March 2016


Speichern: [mp4 - 35.1 MB] -- Sparte: Videocast - UID: 20160106

Attached to transnational strikes against borders and precarization EU-migrants mainly from Bulgaria claim for their rights to settle down in Bavarias capital of Munich.

Local social welfare offices for homeless people [ZEW] discriminate EU-citizens coming to compensate the german shortage of labour. Recently internal decrees came into force distinguishing between homeless hailing from Munich and those coming from European neighbouring countries.

Munich's municipal adminstration does not even allow immigrant workers to register in town as a place of residence. Without registration they are suspended from regular shelters, social welfare and state health insurance. Without registration no legalized jobs, without income no money to pay a flat. That's how the municipality is blameable for more and more homelessness in Munich.

Appell multi-lingual: english - türk - български - românesc - deutsch - srpsko-hrvatski - magyar

to top 'Wir wollen Wohnen' - Kundgebung
01. March 2016

https://igel-muc.de/audio/20160301-Wir_wollen_wohnen-Forderungen-de.png

Speichern: [mp3 - 1.3 MB] -- Medien: Audiocast - UID: 20160302

Prekarisierte Arbeiter_innen überwiegend bulgarischer Herkunft haben gestern die gleichen Rechte für den Zugang zu den Notunterkünften der Stadt München eingefordert, wie sie auch für deutsche Obdachlose gelten. Denn während Münchner mit deutschem Pass im Falle des Wohnungsverlustes meist raschen und dauerhaften Zugang zu den Obdachlosenunterkünften der Landeshauptstadt finden, werden EU-Bürger_innen aus den Nachbarländern vermehrt Steine durch das Amt für Wohnen und Migration in den Weg gelegt.

Die im Wohnungsamt am 1. September 2015 in Kraft getretene Dienstanweisung 'Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit' hält jedenfalls für Menschen aus den EU-Nachbarländern bei Weitem nicht, was ihr Titel verspricht. Während Deutsche weiterhin bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit' (bspw. Kältetod) ein Obdach finden dürfen, sollen EU-Bürger laut der Dienstanweisung zusätzlich nachweisen, Hartz-IV zu beziehen, um dauerhaft untergebracht zu werden. Hintergrund ist, dass in diesem Fall der Bund für einen Großteil der Kosten der Unterkunft aufkommt. So finanzpolitisch motiviert diese kommunale Forderung sein mag, so rechtswidrig ist sie zugleich.

Gerade einmal sieben Wochen vor dem Inkrafttreten wurde die in der Dienstanweisung verwaltungsintern ratifizierte 'Ungleichbehandlung nach Aufenthaltsstatus' in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Bayern vom 7. Juli 2015 durch die Richterschaft eindeutig ausgeschlossen. Beklagte war auch hier die Landeshauptstadt München in Gestalt des Amtes für Wohnen und Migration als Antragsgegnerin:


Wir wollen Wohnen - Aktionsbündnis am 1. März 2016

"Dem grundsätzlichen Einwand der Antragsgegnerin, das Unterbringungsbegehren der Antragsteller sei mangels einer gesicherten aufenthaltsrechtlichen Position rechtsmissbräuchlich, kann nicht gefolgt werden. Die in der Obdachlosigkeit liegende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entfällt nicht dadurch, dass der Betroffene sich (möglicherweise) in anderer Hinsicht rechtswidrig verhält. Es ist auch nicht Aufgabe der allgemeinen Sicherheitsbehörde, etwaige Ausreiseverpflichtungen, zu denen bisher nicht einmal entsprechende (vollziehbare) ausländerrechtliche Bescheide vorliegen, durch Vorenthaltung einer menschenwürdigen Unterkunft faktisch durchzusetzen." - [Verwaltungsgerichtshof Bayern - Beschluss des 4. Senats vom 7. Juli 2015, 4 CE 15.1275, Rz. 4 und 4 CE 15.1421]


Gleichwohl werden EU-Bürger_innen durch das Münchner Wohnungsamt einer intensiven ausländerrechtlichen Prüfung ihres Aufenthaltsstatus unterzogen (Rz. 1.4 und 1.5 der DA vom 1. September 2015). Politische Flüchtlinge im Asylverfahren sind aufgrund der Subsidiarität des Asylbewerberleistungsgesetzes von der Obdachlosenunterbringung laut Dienstanweisung ohnehin ausgeschlossen.


Wir wollen Wohnen - Aktionsbündnis am 1. März 2016

Die Interessengemeinschaft der Erwerbslosen sieht wegen der Überschreitung der ausländerrechtlichen Kompetenzen und der offensichtlich rechtsmißbräuchlichen Dienstanweisung einer anstehenden verwaltungsgerichtlichen Prüfung mit Gelassenheit entgegen.

Kampagnen-Bündnis 'Wir wollen Wohnen'
Appell multi-lingual:
english - türk - български - românesc - deutsch - srpsko-hrvatski - magyar

Presseberichte:
Bayerischer Rundfunk (Julia Binder) - Süddeutsche Zeitung (Inga Rahmsdorf) - Waffen der Kritik (Marius Maier)

to top Wir wollen wohnen - Wohnraum für alle
01. March 2016

https://igel-muc.de/images/wir_wollen_wohnen_320.png
Speichern: [jpeg - 0.1 MB] -- Sparte: Textcast - UID: 20160301

Liebe sozial- und sozialpolitisch Engagierte,
liebe Wohlfahrtsverbände,

in enger Zusammenarbeit mit obdachlosen EU-Migrant*innen in München planen wir eine Kampagne, um das Recht auf Unterbringung für alle unfreiwillig obdachlosen Menschen in München einzufordern. Unten nähere Informationen (inkl. Forderungen) und der Aufruf zu einer Demonstration am kommenden Dienstag, den 1. März 2016, um 10 Uhr an der Ecke Landwehr-/Schillerstraße. Die Demonstration stellt den Auftakt der Kampagne "Wir wollen wohnen" dar.

[1] Aufsatz BAGW - Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung [Karl-Heinz Ruderer]
[2]Dienstanweisung 2015 - Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit (Amt für Wohnen und Migration)
[3] Appell multi-lingual: english - türk - български - românesc - deutsch - srpsko-hrvatski - magyar

Um von der Stadt München untergebracht zu werden, müssen Obdachlose laut einer neuen Dienstanweisung des Amtes für Wohnen und Migration die absurdesten Nachweise erbringen – zum Beispiel, dass sie weder über Immobilien und Wohnraum, noch über Verwandte an einem anderen Ort verfügen, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sich schon mehr als vier Wochen bzw. drei Monate in München aufhalten (siehe Dienstanweisung des Wohnungsamts vom September 2015).

Diese Regelungen sind großteils rechtswidrig, worauf auch ein Aufsatz der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schließen lässt. „Obdachlosigkeit gefährdet die grundgesetzlich geschützten Individualrechte wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Menschenwürde. Deswegen hat jede Gemeinde den unabweislichen Auftrag, diese Grundrechte zu schützen und entsprechende Gefahren abwehrende Maßnahmen zu ergreifen“, so erklärt Thomas Specht, der Geschäftsführer der BAGW. „Diese Rechtslage stellt sicher eine Herausforderung für Kommunen dar, die bislang häufig versuchen, die ordnungsrechtlichen Unterbringungsansprüche von Obdachlosen und insb. von EU-Migrantinnen und Migranten zu negieren".

Durch vielfältige Ausschlüsse produziert die Obdachlosenpolitik der Landeshauptstadt München Obdachlosigkeit, Armut und Prekarisierung, statt diese zu bekämpfen. Wir würden uns sehr freuen, Ihre Haltung (Kritik/Zustimmung) zu der Kampagne und den damit verbundenen Forderungen zu erfahren. Wenn Sie die Ziele der Kampagne unterstützen und bereit sind, diese Unterstützung auch öffentlich kund zu tun, würden wir uns über eine kurze Rückmeldung freuen – wenn möglich mit einer kurzen Stellungsnahmen, die wir dann unserer Pressemappe beifügen können. Ansonsten rufen wir dazu auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, die skandalöse Wohnungslosenpolitik der LHS zu problematisieren und darauf hinzuwirken, dass die Stadt ihren sozialen, rechtlichen und menschlichen Aufgaben nachkommt. Sie können die Mail auch gerne an weitere Interessierte weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Kampagnen-Bündnis "Wir wollen Wohnen"

to top 2016 - Neue Regelsätze und die politische Willensbildung
01. January 2016


Speichern: [mp4 - 81.3 MB] -- Sparte: Videocast - UID: 20160101

Zum 1. Januar 2016 werden die sozialrechtlichen Regelsätze bei Hartz-IV und in der Grundsicherung geringfügig angehoben. Auch beim Kindergeld und beim Kindesunterhalt erfolgten Änderungen, die Sozialleistungen beziehende Familien und Alleinerziehende betreffen.

Die neue Wohngeldberechnung kann in seltenen Einzelfällen dazu führen, dass Wohn- und Kindergeld zusammen ausreichen, um nicht mehr von Hartz-IV abhängig zu sein. Insbesondere schulische Mehrbedarfe im Rahmen des soziokulturelles Existenzminimums der Kinder sind dann aber ausgeschlossen. Viel versprechen dürfen sich die Erwerbslosen im Jahr 2016 also nicht.

Während die Bundesregierung die seit der unter Ursula von der Leyen üblich gewordene 5 € Erhöhung von Grundsicherungs-, Hartz-IV- und Asylbewerberleistungen werbeträchtig auf ihren Internet-Seiten zu vermarkten weiß, ist die diesbezügliche Meldung der Bundesarbeitsagentur für Arbeit eher knapp gehalten.

Das Erwerbslosenforum Deutschland rät indes zu massenhaften Widersprüchen gegen die 2016 versendeten Leistungsbescheide der Jobcenter. Denn die in § 28 Abs. 1 S. 1 SGB XII normierte Pflicht, bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe die Regelsätze in einem durch den Bundestag zu beschliessenden Gesetz neu zu regeln, sei nicht eingehalten worden. Schliesslich sei die 'neue' EVS 2013 bereits am 10. September 2015 veröffentlicht worden. Gleichwohl hat der Gesetzgeber es unterlassen, die Regelsätze des Jahres selbst zu beschliessen. Das Erwerbslosenforum Deutschland hat deshalb einen Musterwiderspruch bereit gestellt, um sich im Falle eines rechtskräftigen Urteils den möglichen Differenzbetrag zu dem durch den Bundesgesetzgeber dann noch zu beschliessendem Gesetz zur Bestimmung der Regelsätze nicht entgehen zu lassen.

Ohnehin handelt es sich bei den sogenannten Erhöhungen der Regelsätze eher um Kaufkraftanpassungen, die die Inflationsrate bei weitem nicht auffangen. Dass die Abschaffung des bis Anfang der 90ger Jahre angewendeten Warenkorbverfahrens dazu führen würde, die immer wiederkehrenden Manipulationsversuche des Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Berechnung der Regelsätze einzudämmen, hat sich indes als Trugschluss erwiesen. Dieser Auffassung sind die Bundestagsfraktionen der Linken und von B90/Grüne gleichermassen. Bei diesem Minimalkonsens der beiden Oppositionsparteien bleibt es jedoch. Denn zu einem Partei-Eigenem oder gar zu einem fraktionsübergreifenden und gemeinsamen oppositionellem Antrag zur Berechnung der Sozialsätze konnten sich die Grünen nicht entschliessen.

Zwar weist ihr sozialpolitischer Sprecher, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn am 18. September 2015 in seiner Pressemitteilung noch darauf hin, dass die alle fünf Jahre beschlossene Regelsatzerhöhung um 5 € jährlich nicht ausreicht, um die gesellschaftliche Spaltung in arm und reich zu beenden. In seiner Rede in der 136. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 12. November 2015 verkürzt er den Antrag von Katja Kipping dann jedoch auf einen alten Kampf-Slogan, der geradezu an Jasminräucherstäbchen geschwängerte Diskurs-Stuben längst ausgestorbener grüner Fundi-Generationen erinnert: 'Wenn ich nicht mehr weiter weiss, gründe ich einen Arbeitskreis', so Dr. Strengmann-Kuhn.

Dabei fanden sich in seiner Rede in der analytischen Kritik am Statistikmodell zahlreiche Parallelen zum Antrag der Linken (BT-Drs. 18/6589), die die Bildung einer eigenen Kommission zur Ermittlung der Regelsätze fordert. Bislang wird regelmäßig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) anhand des Statistikmodells ein Referentenentwurf an den Sozialausschuss des Bundestages gegeben. Bereits die hierbei angewandten Berechnungsgrundlagen sind für ein durchschnittlich vorbereitetes Ausschussmitglied kaum mehr nachvollziehbar, werden aber in der Folge als Beschlussempfehlung an den Bundestag zur Abstimmung weiter gegeben. Um diese schon seit Jahrzehnten Regierungstätigkeit der Verwaltungsexekutive einzudämmen, bietet sich in der Tat die Bildung eines unabhängigen Rates, oder neudeutsch einer Kommission an.

Unglücklicherweise verwendet der Antrag der Linken vom 5. November 2015 tatsächlich den bereits durch die Manipulationen des BMAS vorbelasteten Begriff 'Warenkorb'. Jedoch knüpft der Antrag in seinem Wortlaut eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums an einer komplementären Berechnungsgrundlage an, die eine bessere parlamentarische Kontrolle und zudem eine Orientierung an den im Europäischen Parlament abgestimmten Kriterien der Armutsrisikogrenze bietet.

Bei den positiven Ansätzen der Linken und dem Sachverstand eines sich als 'Armutsforscher' bezeichnenden sozialpolitischen Sprechers der Grünen wäre es wünschenswert, wenn sich wenigstens die Oppositionsparteien über ihre jeweiligen Gegenentwürfe zur Aufweichung des Gewaltenteilungsprinzipes bei der Regelsatzbestimmung verständigen könnten. Die Fraktionsgrenzen hierbei außer Acht zu lassen, wäre der Rückkehr zu einer pragmatischen Sachpolitik geschuldet.

Audio: Gesamte Plenardebatte vom 12. November 2015 (Sitzung 18/136)
PDF: Plenarprotokoll vom 12. November 2015 zu TOP 12 (Sitzung 18/136)
PDF: Antrag vom 5. November 2015 'Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum' (BT-DrS 18/6589)